Wer uns beaufsichtigt, und warum das seit Januar eine andere Behörde ist

Marktplatz in der Mainzer Altstadt mit dem Dom im Hintergrund

Immobilienmakler ist kein Beruf mit Kammer und geschützter Bezeichnung. Es ist ein erlaubnispflichtiges Gewerbe, und es gibt Behörden, die uns beaufsichtigen. Seit Januar 2026 ist eine davon eine andere als vorher. Dieser Beitrag erklärt, wer wofür zuständig ist, und was Sie daran ablesen können.

Kurz gefasst

  • Zwei Behörden, zwei Aufgaben: die Erlaubnis nach Paragraf 34c GewO die Stadt Mainz, die Geldwäscheaufsicht seit Januar 2026 die ADD in Trier.
  • Die gesetzliche Weiterbildungspflicht beträgt 20 Stunden in drei Kalenderjahren, auch für Beschäftigte.
  • Ein Verbandssiegel für Weiterbildung ist gegenüber der Behörde ausdrücklich kein Nachweis.

Zwei Behörden, zwei verschiedene Aufgaben

Der häufigste Irrtum ist, dass es eine einzige Aufsicht gäbe. Es sind zwei, und sie prüfen Unterschiedliches.

  • Die Erlaubnis nach Paragraf 34c der Gewerbeordnung erteilt und überwacht weiterhin die Stadtverwaltung Mainz. Ohne diese Erlaubnis darf niemand Immobilien vermitteln oder nachweisen.
  • Die Geldwäscheaufsicht liegt in Rheinland-Pfalz seit dem 1. Januar 2026 bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier. Vorher waren dafür die Kreisverwaltungen zuständig.

Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion veröffentlicht eigene Auslegungs- und Anwendungshinweise für Immobilienmakler. Wer wissen will, was von einem Maklerbüro erwartet wird, findet dort einen belastbaren Maßstab, und zwar unabhängig von jeder Werbeaussage.

Was in unserem Impressum steht, und warum

Das Digitale-Dienste-Gesetz verlangt bei zulassungspflichtigen Tätigkeiten die Angabe der zuständigen Aufsichtsbehörde. Bei uns steht dort die Stadtverwaltung Mainz, Rechts- und Ordnungsamt.

Unsere Erlaubnis wurde am 22. Januar 2016 von der Landeshauptstadt Mainz erteilt, Aktenzeichen 32 35 20, und zwar der GOLD IMMOBILIEN Verwaltungs-GmbH als persönlich haftender Gesellschafterin. Sie umfasst die Vermittlung und den Nachweis von Verträgen über Grundstücke und Räume, also Paragraf 34c Absatz 1 Satz 1 Nummer 1. Bauträger und Wohnimmobilienverwaltung sind darin nicht enthalten, weil wir das nicht anbieten.

Ein Prüfschritt, den jeder Eigentümer machen kann: Fragen Sie nach der Erlaubnis mit Aktenzeichen und erteilender Behörde. Wer sie nicht nennen kann, sollte nicht mit Ihrer Immobilie arbeiten.

Die Weiterbildungspflicht, die kaum jemand abfragt

Seit 2018 gilt eine gesetzliche Weiterbildungspflicht. Paragraf 34c Absatz 2a der Gewerbeordnung verlangt 20 Stunden innerhalb von drei Kalenderjahren, und zwar nicht nur für Inhaber, sondern auch für die unmittelbar mitwirkenden Beschäftigten. Die Nachweise sind fünf Jahre aufzubewahren und der Behörde auf Verlangen vorzulegen. Der laufende Zeitraum endet im Dezember 2026.

Verbandssiegel für Weiterbildung sind etwas anderes. Der Immobilienverband Deutschland verlangt von seinen Mitgliedern 15 Stunden pro Jahr und zählt dabei Inhaber, Geschäftsführer oder benannte Ansprechpartner. Das ist mehr als die gesetzliche Pflicht, aber es ersetzt sie nicht und gilt gegenüber der Behörde ausdrücklich nicht als Nachweis.

Blick über den Rhein auf den Mainzer Dom und die Altstadt in der Abenddämmerung
Blick über den Rhein auf den Mainzer Dom und die Altstadt in der Abenddämmerung

Was die Geldwäscheaufsicht in der Praxis bedeutet

Immobilienmakler sind Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz. Für Sie als Verkäufer heißt das dreierlei.

Wir müssen beide Vertragsparteien anhand eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises identifizieren, die Unterlagen fünf Jahre aufbewahren und danach löschen. Der Kaufpreis darf seit April 2023 nicht in Bargeld, Kryptowerten, Gold, Platin oder Edelsteinen bezahlt werden. Und für bestimmte Auffälligkeiten bestehen Meldepflichten, die im Februar 2025 verschärft wurden und unabhängig von einem Verdacht greifen.

Bei uns geschieht die Identifizierung gebündelt vor dem Notartermin. Nicht dreimal, nicht per unverschlüsselter Nachricht, und nicht mehr, als das Gesetz verlangt.

Warum das kein Bürokratiethema ist

Für einen Eigentümer ist eine Aufsicht der einzige Vertrauensanker, der nicht von Werbung abhängt. Sterne lassen sich sammeln, Siegel lassen sich lizenzieren. Eine Erlaubnis mit Aktenzeichen, eine benannte Aufsichtsbehörde und ein Weiterbildungsnachweis lassen sich prüfen.

Deshalb nennen wir diese Angaben offen, statt sie im Impressum zu verstecken.

Fragen, die uns dazu erreichen

Ist Immobilienmakler ein geschützter Beruf?

Nein. Die Bezeichnung ist nicht geschützt, die Tätigkeit ist erlaubnispflichtig. Geschützt ist dagegen die Bezeichnung als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger.

Warum wollen Sie meinen Ausweis sehen?

Weil das Geldwäschegesetz es verlangt, und zwar bei beiden Vertragsparteien. Das ist keine Neugier und keine Entscheidung des Maklers.

Was passiert mit meinen Unterlagen?

Sie werden für die gesetzliche Frist von fünf Jahren aufbewahrt und danach gelöscht. Weitergegeben wird nichts, außer wo das Gesetz es vorschreibt.

Wo finde ich die Hinweise der Aufsicht?

Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier veröffentlicht ihre Auslegungs- und Anwendungshinweise auf ihrer eigenen Internetseite.

Prüft die Aufsicht meinen Verkauf?

Sie prüft nicht den einzelnen Verkauf, sondern ob das Maklerbüro seine Pflichten erfüllt. Für Sie ist das mittelbar der Vorteil daran.

Unsere Grenze: Wir geben keine Rechtsberatung und legen keine Vorschriften verbindlich aus. Was hier steht, ist der Rahmen, in dem wir arbeiten. Verbindliche Auskünfte zu den Pflichten erteilt die jeweilige Behörde.

Sie möchten mit einem Büro arbeiten, das seine Zahlen und Nachweise nennt?

Dann fangen wir mit der Bewertung Ihrer Immobilie an, mit offenem Rechenweg. Innerhalb von 24 Stunden melden wir uns bei Ihnen.

Immobilienbewertung anfordern Persönlich sprechen: 06131 4870343

Alle Pflichtangaben finden Sie in unserem Impressum, unsere Haltung zur Arbeit auf der Seite Unser Selbstverständnis.