139 Begriffe aus dem Immobiliengeschäft, in verständlichem Deutsch
Von der Abgeschlossenheitsbescheinigung bis zur Zwischenfinanzierung. Wer einen Kaufvertrag oder ein Exposé liest, stößt auf Wörter, die niemand erklärt. Hier stehen sie.
So finden Sie einen Begriff
Die Begriffe stehen alphabetisch, nach Anfangsbuchstaben sortiert. Tippen oder klicken Sie auf den Buchstaben, dann klappt die Liste auf. Farbige Begriffe führen zu einer ausführlicheren Erklärung.
Sie vermissen ein Wort? Schreiben Sie uns, wir nehmen es auf. Das Lexikon wächst mit den Fragen, die uns gestellt werden.
Die Erklärungen sind allgemein gehalten und ersetzen im Einzelfall keine Rechts- oder Steuerberatung. Zu Ihrem Objekt sagen wir Ihnen gern, was konkret gilt.
| Immobilie | ist der Oberbegriff für alle unbeweglichen („immobilen“) Güter wie Grundstücke, Häuser, Nutz- und Gewerbegebäude sowie Wohnungen. |
| Immobilie vererben | Beim Vererben bzw. Erben einer Immobilie gelten verschiedene steuerliche Regelungen, die man schon zu Lebzeiten kennen und beachten sollte. So weisen die Freigrenzen je nach Verwandtschaftsgrad erhebliche Unterschiede auf. Eigentümer von Immobilien sollten deshalb frühzeitig mit ihrem Steuerberater oder Anwalt über den möglichen Erbfall sprechen. |
| Immobilienbewertung | wird durch geprüfte Fachleute anhand objektiver Kriterien wie Lage, baulichem Zustand, Investitions- bzw. Sanierungsbedarf und Ausstattung vorgenommen. |
| Immobilienvermarktung | erfolgt heutzutage nicht mehr nur durch die Kleinanzeige im Immobilienteil der Zeitung, sondern immer stärker über Online- und andere digitale Kanäle. Dabei gibt es neben den Websites der Maklerbüros auch verschiedene Portale und Plattformen. Interessenten, die ein Objekt mieten, vermieten, kaufen oder verkaufen wollen, können sich durch Information und Recherche im Netz einen ersten Überblick über den aktuellen Markt verschaffen sowie einzelne Objekte virtuell begehen. Eine persönliche Besichtigung ist aber gerade beim Kauf immer unabdingbar und die Betreuung durch einen kompetenten und erfahrenen Makler sinnvoll – hier sollte immer auch beachtet werden, wie man als Kunde behandelt wird und welche Gegenleistung man erhält. |
| Innenausbau | umfasst Arbeiten im Innenbereich eines Hauses oder einer Wohnung wie Maler- und Verputzarbeiten, Bodenverlegung, Sanitär- und Installationsarbeiten, Trockenbau oder Schreinerarbeiten. Neben den Kosten für Grundstück, Ausschachtung und Rohbau sind die Kosten für den Innenausbau ein wichtiges Element in der Gesamtkalkulation. Vom Standard abweichende Wünsche können hier sehr schnell erhebliche Mehrkosten verursachen. |
| Intelligente Gebäudetechnik | meint die Verzahnung und elektronische Steuerung von Beleuchtung, Schließ- und Sicherheitstechnik, Heizung, Telekommunikation und sonstigen digitalen Diensten im Gebäude. Sowohl die Energiekonzerne als auch elektrotechnische Spezialisten bieten hierzu Lösungen an. Sie befinden sich jedoch meistens noch im Erprobungsstadium, eignen sich nur für bestimmte Gebäudeformen und sind selten serienreif. Intelligente Gebäudetechnik ist aber sicher ein wichtiger Trend für die Zukunft. |
| Obergeschoss | ist in der Immobilienwirtschaft die übliche Bezeichnung für alle Bereiche oberhalb des ebenerdigen Erdgeschosses. Andere gebräuchliche Begriffe dafür sind Stockwerk oder Etage. |
| Umzug | Für einen Umzug können erhebliche Kosten anfallen, abhängig von der Entfernung, der Menge an Hausrat sowie von Besonderheiten wie einem Klaviertransport. Deshalb sollte man sich immer mehrere Angebote verschiedener Umzugsunternehmen einholen und Preise und Leistung vergleichen. Sinnvoll ist auch, den vorhandenen Hausrat vor dem Umzug zu sichten und nicht Benötigtes zu verschenken oder zu entsorgen – das kann eine Menge Geld und Einpackarbeit sparen. |
| Zwangsversteigerung | Das Verfahren der Zwangsversteigerung wird durch das zuständige Amtsgericht eingeleitet und durchgeführt. Eine Immobilie kann von einer darlehnsgebenden Bank zur Versteigerung und so zur Vollstreckung ihrer Ansprüche gegeben werden, falls der Darlehensnehmer das Darlehen nicht mehr bedienen, also zurückzahlen kann. Die Termine für die öffentlichen Versteigerungen werden öffentlich angekündigt, z. B. in der Tageszeitung. |

Geprüfter Immobilienmakler (EIA) und Geprüfter Wertermittler für Immobilien (EIA), Europäische Immobilien Akademie Saarbrücken.
Seit 2013 begleitet er Eigentümer in Mainz und im Rhein-Main-Gebiet mit einem Schwerpunkt auf der Einordnung von Fachbegriffen aus Bewertung und Verkauf.
Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GewO, Aktenzeichen 32 35 20, Landeshauptstadt Mainz. Mitglied im Immobilienverband Deutschland IVD. Berufshaftpflicht und Aufsichtsbehörde im Impressum. Mehr zur Person auf der Seite von David Gold.
Allgemeine Orientierung, ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand: September 2026.