Geerbtes Haus verkaufen in Mainz und Rhein-Main
Gestritten wird selten über das Haus. Gestritten wird über den Wert. Wir liefern eine Zahl, die jeder Erbe nachrechnen kann.
In drei Schritten zur Bewertung, mehr als die Adresse und Ihre Telefonnummer brauchen wir dafür nicht. Montags bis freitags meldet sich innerhalb von 24 Stunden ein Mensch bei Ihnen, mit Namen und Durchwahl.
Immobilie geerbt: was ist wann zu tun?
Wer in der ersten Woche über Ertragswerte spricht, ist der Falsche.
Tag 1 bis 7Beerdigung, Standesamt, Versicherungen. Die Immobilie spielt jetzt keine Rolle.
Woche 1 bis 6: annehmen oder ausschlagenAnnehmen oder ausschlagen. Sechs Wochen, gerechnet ab dem Tag, an dem Sie wissen, dass Sie Erbe sind und warum; bei einem Testament frühestens ab der Eröffnung durch das Nachlassgericht (§ 1944 BGB). Ausgeschlagen wird zur Niederschrift des Nachlassgerichts oder in öffentlich beglaubigter Form (§ 1945 BGB). Solange die Frist läuft: nichts aus dem Haus verwerten, keine Verträge über den Nachlass schließen. Wer sich wie ein Erbe verhält, nimmt die Erbschaft an und kann nicht mehr ausschlagen (§ 1943 BGB). Ansehen und fotografieren ist unbedenklich, entrümpeln nicht. Eine Bewertung anzufordern ist keine Annahme.
Wer zu schnell Ja gesagt hatWer im Vertrauen auf falsche Angaben angenommen hat, kann die Annahme binnen sechs Wochen ab Kenntnis des Irrtums anfechten (§ 1954 BGB).
Innerhalb eines Monats, wenn der Verstorbene Mieter warErbe und Vermieter können das Mietverhältnis außerordentlich kündigen, gerechnet ab Kenntnis (§ 564 BGB; bei Gewerberäumen § 580 BGB). War das geerbte Haus dagegen vermietet, treten Sie als Vermieter in die laufenden Verträge ein; ein Sonderkündigungsrecht gibt es dann nicht.
Innerhalb von drei MonatenAnzeige beim Erbschaftsteuerfinanzamt, bei Grundbesitz immer (§ 30 ErbStG). Die Steuererklärung selbst fordert das Finanzamt später gesondert an (§ 31 ErbStG).
Monat 3 bis 6Haushalt sichten, Wert klären, miteinander reden. Vor dem Entrümpeln draufschauen lassen.
bis Monat 24Grundbuch berichtigen lassen. Geht der Antrag innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall ein, entfällt die Eintragungsgebühr des Grundbuchamts (KV 14110 GNotKG). Erbschein und Beglaubigung kosten weiterhin.
Steht Verdacht auf Schulden im Nachlass im Raum, gehört der erste Weg zum Erbrechtsanwalt, nicht zu uns. Allgemeine Orientierung zum Stand 31.08.2026, keine Prüfung Ihres Falls.
Wo stehen Sie gerade?
Ein Miterbe blockiert den Verkauf
Sie sind mehrere, einer will nicht. Der Fall, mit dem die meisten zu uns kommen.
Ein Miterbe wohnt im Haus
Er zieht nicht aus, und niemand hat bisher etwas verlangt.
Alleinerbe, das Haus steht leer
Keine Abstimmung nötig, dafür Haushalt, Post, Heizung. Sie müssen dafür nicht nach Mainz kommen.
Die Erben wohnen über die Welt verteilt
Es geht ohne Anreise, mit Vollmacht und Terminen in Ihrer Zeitzone.
Sie wollen es zu Lebzeiten regeln
Ihnen gehört noch alles. Wohnen bleiben ist möglich, und ein Gespräch löst nichts aus.
Sie sind Testamentsvollstrecker oder Betreuer
Sie brauchen eine Zahl, die Sie vertreten können, nachvollziehbar und schriftlich.
Dabei ist gleich, was zum Nachlass gehört: Eigentumswohnung, Reihenhaus, Einfamilienhaus, Doppelhaushälfte, Mehrfamilienhaus oder ein unbebautes Grundstück. Die Wege sind dieselben. Nur die Zahlen dahinter sind andere.
Kann ein Erbe das Haus alleine verkaufen?
Nein. Von vier Dingen braucht genau eines alle Unterschriften, und das ist der Verkauf. Alles andere geht auch ohne alle.
Erhalten
Dach, Versicherung, Heizung, was zur Erhaltung nötig ist.
§ 2038 Abs. 1 BGB
Verwalten
Vermieten, instandhalten, was ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht. Es zählen die Erbteile, nicht die Köpfe. Wesentliche Veränderungen gehen auch mit Mehrheit nicht, und nach außen unterschreiben trotzdem alle oder ein Bevollmächtigter.
§ 2038 Abs. 2 · § 745 BGB
Verkaufen
Hier braucht es jede Unterschrift. Das ist der Punkt, an dem es klemmt.
§ 2040 Abs. 1 BGB
Auflösen lassen
Jeder kann die Auseinandersetzung verlangen, notfalls über das Gericht, sofern der Erblasser sie nicht ausgeschlossen hat.
§ 2042 BGB · §§ 2043 bis 2045 BGB · § 180 ZVG
Das gilt für die Erbengemeinschaft ohne Testamentsvollstreckung. Ist ein Testamentsvollstrecker eingesetzt und hat der Erblasser seine Befugnisse nicht beschränkt (§ 2208 BGB), verwaltet und verkauft er allein, die Erben unterschreiben nicht mit (§§ 2205, 2211 BGB). Bei Vor- und Nacherbschaft ist die Verfügung des nicht befreiten Vorerben über ein Grundstück gegenüber dem Nacherben unwirksam, deshalb unterschreibt dieser mit (§ 2113 BGB); hat der Erblasser den Vorerben befreit, gilt das nicht (§ 2136 BGB). Der Nacherbenvermerk steht im Grundbuch. Fällt das erst beim Notar auf, wird der Termin abgebrochen.
Erbengemeinschaft: verkaufen, auflösen oder die Geschwister auszahlen?
Drei Wege, und sie kosten unterschiedlich viel. Welcher der richtige ist, entscheidet sich an einer einzigen Zahl, die alle kennen müssen.
Wie lässt sich eine Teilungsversteigerung verhindern?
Indem die Zahl auf dem Tisch liegt, bevor jemand zum Gericht geht. Beantragen kann sie jeder Miterbe; angeordnet wird sie, wenn der Antragsteller Erbe des eingetragenen Eigentümers ist und die Erbfolge nachweist, eine Grundbuchberichtigung ist dafür nicht nötig (§ 17 ZVG). Auf Antrag kann das Gericht das Verfahren für bis zu sechs Monate einstweilen einstellen, einmal wiederholbar (§ 180 Abs. 2 und 3 ZVG).
Kaufmännisch spricht wenig dafür: In der Versteigerung wird nach unserer Erfahrung weniger erlöst als im freien Verkauf, der Antragsteller bietet gegen sich selbst mit, und die Verfahrenskosten trägt zunächst er. Beendet ist die Erbengemeinschaft danach auch nicht: Der Erlös bleibt gemeinsames Vermögen und wird bei Streit hinterlegt.
Was, wenn einer übernehmen und die Geschwister auszahlen will?
Dann brauchen alle dieselbe Zahl, und zwar vorher. Der Übernehmende erwirbt die Anteile der anderen; die Übertragung eines Erbteils muss notariell beurkundet werden (§ 2033 BGB). Verkauft ein Miterbe seinen Anteil an einen Dritten, steht den übrigen ein Vorkaufsrecht zu, zwei Monate lang (§ 2034 BGB); beim Verkauf an einen Miterben gilt es nicht.
Zwei Punkte bewegen dabei Geld: Der Erwerb eines Nachlassgrundstücks durch einen Miterben zur Teilung des Nachlasses ist von der Grunderwerbsteuer befreit (§ 3 Nr. 3 GrEStG). Und ob eine spätere Weiterveräußerung Einkommensteuer auslöst, hängt am Weg: Wird das Grundstück selbst gegen Ausgleichszahlung übernommen, schafft der Übernehmende insoweit neu an. Wird dagegen der Erbteil gekauft, ist das nach dem Bundesfinanzhof keine anteilige Anschaffung des Nachlassgrundstücks (Urteil vom 26.09.2023, IX R 13/22). Welcher Weg bei Ihnen vorliegt und was daraus folgt, rechnet Ihr Steuerberater.
Einer wohnt im Haus und zahlt nichts
Eine Nutzungsentschädigung gibt es erst, wenn die übrigen sie verlangen und eine neue Regelung fordern, und sie wirkt nicht rückwirkend (§ 745 Abs. 2 BGB). Wer zu spät fordert, bekommt für die Vergangenheit nichts.
Solange niemand etwas sagt, wird die Lage jeden Monat teurer, ohne dass eine Rechnung kommt. Deshalb steht dieser Punkt in der Runde mit allen auf dem Tisch, bevor jemand ihn als Vorwurf formuliert.

Was in einer Erbengemeinschaft wirklich passiert
Nicht der Verkauf ist das Schwierige. Schwierig sind die Wochen davor, in denen niemand weiß, worüber eigentlich gestritten wird.
01Es meldet sich einer. Meist der, der am nächsten wohnt und die Post aus dem leeren Haus holt. Er hat schon eine Zahl im Kopf, aus dem Internet, von einem Nachbarn, aus einem Angebot von vor zehn Jahren. Ein anderer Miterbe hat eine andere Zahl. Beide halten die eigene für die richtige.
02Wir fahren hin und sehen uns das Haus an, bevor entrümpelt wird. Was im Keller steht, was das Dach macht, welche Fenster von wann sind, ob eine Mietsache läuft. Dazu holen wir die Unterlagen, die oft niemand mehr hat.
03Zwei Arbeitstage nach dem Ortstermin liegt die Unterlage vor. Dann setzen wir uns mit allen zusammen, in Mainz, per Video, über Zeitzonen hinweg. Jeder bekommt dieselbe Unterlage und denselben Rechenweg. Wer will, rechnet nach. Das ist der Moment, in dem aus zwei Meinungen eine Zahl wird.
04Wir legen daneben, was das Warten kostet. Nicht als Druckmittel, sondern weil es sonst niemand ausrechnet.
05Danach entscheidet die Erbengemeinschaft selbst: verkaufen, oder einer übernimmt und zahlt die anderen aus. Beides rechnen wir durch. Erst wenn alle dieselbe Zahl kennen, geht es zum Notar, und dort ist es dann ein Termin und keine Verhandlung mehr.
06Und wenn einer trotzdem nicht will? Dann bleibt die Zahl trotzdem etwas wert: Sie ist die Grundlage für die Abfindung, für ein Gespräch mit dem Erbrechtsanwalt und, wenn es so weit kommt, für Ihre eigene Rechnung im gerichtlichen Verfahren; den Verkehrswert setzt dort das Gericht nach eigenem Gutachten fest. Ab hier übernimmt Ihr Anwalt, und wir liefern ihm die Unterlagen zu. Wie lange der Verkauf danach dauert, hängt am Objekt und am Markt; eine Spanne für Ihr Haus nennen wir Ihnen im Gespräch.
Seit 2013 begleiten wir Erbengemeinschaften in Mainz und im Rhein-Main-Gebiet, von zwei bis zehn Beteiligten samt ihren Partnern, auch zerstrittene. Rechtliche Vertretung und steuerliche Gestaltung übernehmen Ihr Erbrechtsanwalt und Ihr Steuerberater. Wir liefern die Zahl, die Unterlagen und das Gespräch.
Geht der Verkauf ohne Erbschein?
Erbschein oder Testament
Gibt es ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll, ersetzt das den Erbschein in aller Regel. Sonst wird er beim Nachlassgericht beantragt. Nachgewiesen werden muss die Erbfolge, nicht mehr.
Ins Grundbuch müssen Sie dafür nicht
Wer als Erbe verkauft, muss nicht erst selbst eingetragen werden (§ 40 Abs. 1 GBO). Das spart die Berichtigung ganz. Wird nicht verkauft, lohnt sie sich innerhalb von zwei Jahren wegen der entfallenden Eintragungsgebühr.
Welche Unterlagen nötig sind
Grundbuchauszug, Flurkarte, Baulasten, Teilungserklärung, Energieausweis, bei vermieteten Häusern die Mietverträge. Was fehlt, beschaffen wir mit Ihrer Vollmacht.
Der Energieausweis muss spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt und nach Vertragsschluss unverzüglich übergeben werden (§ 80 GEG). Auch das übernehmen wir.
Was kostet ein leerstehendes geerbtes Haus im Monat?
Nichts zu entscheiden ist auch eine Entscheidung, sie hat nur keinen Preis auf dem Schild. Weiter laufen:
- Grundsteuer
- Gebäudeversicherung, Leerstand ist meldepflichtig
- Heizen gegen Feuchtigkeit
- Verkehrssicherung, dafür haften Sie
- Zustand: jeder Winter ohne Pflege kostet beim Preis
- Nachrüstpflichten nach dem Gebäudeenergiegesetz
Der Erbfall ist ein Eigentümerwechsel. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern, die der Verstorbene bereits am 1. Februar 2002 selbst bewohnt hat, sind die Dämmung der obersten Geschossdecke (§ 47 GEG) und der Ersatz alter Konstanttemperatur-Heizkessel (§ 72 GEG) binnen zwei Jahren nachzuholen (§ 73 GEG). Was ein neuer Kessel heute kosten darf, hängt zusätzlich an der 65-Prozent-Regel (§ 71 GEG).
Was Ihr Haus im Monat kostet, rechnen wir Ihnen für Ihr Objekt aus, mit Ihren Zahlen.
Nebenbei, weil es oft untergeht: Für Nachlassverbindlichkeiten haftet jeder Miterbe zunächst in voller Höhe, nicht nur mit seinem Anteil (§ 2058 BGB); bis zur Teilung lässt sich die Haftung auf den Nachlass beschränken (§ 2059 BGB). Das ist eine Frage für Ihren Erbrechtsanwalt, nicht für uns.
Sie wohnen nicht in Mainz? Wir sehen uns das Haus an, gern mit Ihnen, notfalls ohne Sie. Schlüssel, Post und Zählerstände regeln wir mit Ihrer Vollmacht mit; einen Entrümpler suchen wir Ihnen, sobald Sie die Erbschaft angenommen haben oder die Frist zum Ausschlagen abgelaufen ist. Anreisen müssen Sie dafür nicht.
Leerstandskosten ausrechnen lassen

Erbschaftsteuer und Spekulationssteuer: was hängt woran?
Zwei verschiedene Steuern, die regelmäßig verwechselt werden. Wie viel anfällt, hängt vor allem am Verwandtschaftsgrad.
Der Freibetrag entscheidet
Ehegatten und eingetragene Lebenspartner 500.000 €, Kinder 400.000 €, Enkel 200.000 €, Enkel verstorbener Kinder 400.000 €, Eltern beim Erbfall 100.000 €. Geschwister, Nichten, Neffen und alle übrigen nur 20.000 €. Je Erwerber, nicht je Nachlass, und nur einmal in zehn Jahren gegenüber derselben Person.
§ 16 · § 14 ErbStG
Familienheim: nur bei Selbstnutzung
Steuerfrei, wenn der Ehegatte die Nutzung fortsetzt oder ein Kind unverzüglich einzieht und zehn Jahre bleibt, bei Kindern nur bis 200 Quadratmeter Wohnfläche. Wer innerhalb der zehn Jahre auszieht oder verkauft, verliert die Befreiung rückwirkend, außer er ist aus zwingenden Gründen gehindert.
§ 13 Abs. 1 Nr. 4b und 4c ErbStG
Spekulationssteuer
Ihnen wird die Besitzzeit des Verstorbenen angerechnet. Lagen zwischen seinem Kauf und Ihrem Verkauf mehr als zehn Jahre, fällt keine an. Ebenso wenig, wenn Sie im Verkaufsjahr und den beiden Vorjahren selbst darin gewohnt haben. Übernimmt ein Miterbe das Grundstück selbst gegen Ausgleichszahlung, schafft er insoweit neu an; der Kauf eines Erbteils ist das nicht.
§ 23 EStG
Wenn das Finanzamt zu hoch ansetzt
Als Gutachten erkennt das Finanzamt in der Regel nur solche des Gutachterausschusses oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger an. Daneben kann ein Kaufpreis den Nachweis führen, wenn er im gewöhnlichen Geschäftsverkehr innerhalb eines Jahres um den Stichtag erzielt wurde; ein Verkauf unter Angehörigen oder an einen Miterben zählt nicht.
§ 198 Abs. 2 und 3 BewG
Wer eine geerbte Wohnimmobilie selbst bewohnt oder vermietet und die Steuer nur durch deren Verkauf aufbringen könnte, kann eine Stundung von bis zu zehn Jahren beantragen; sie endet, sobald die Immobilie verkauft oder verschenkt wird (§ 28 Abs. 3 ErbStG). Allgemeine Orientierung zum Stand 31.08.2026, keine steuerliche Beratung und keine Prüfung Ihres Falls. Was für Sie gilt, hängt von Verwandtschaftsgrad, Vorschenkungen und Nutzung ab und sagt Ihnen Ihr Steuerberater.
Was steht in der Bewertung der geerbten Immobilie?
Den Verkehrswert, den das Gesetz Marktwert nennt (§ 194 BauGB), ermitteln wir nach den Verfahren der Immobilienwertermittlungsverordnung: mit Stichtag, mit den Daten des Gutachterausschusses und mit dem, was für Instandhaltungsstau, Wohnrecht oder Erbbaurecht abgezogen wurde.
Bei vermieteten Häusern legen wir Ist-Miete und marktübliche Miete nebeneinander und nennen den Liegenschaftszins, also den Zinssatz, mit dem künftige Mieten auf heute umgerechnet werden. Dort entsteht der Unterschied zwischen Erwartung und Kaufpreis.
Das ist kein Gutachten für Finanzamt oder Gericht. Wir sagen Ihnen, ob Sie eines brauchen, und nennen Ihnen jemanden.
Unsere Unterlage ist so aufgebaut, dass Miterben und Beteiligte sie nachvollziehen können: Verfahren, Stichtag, Datengrundlage, Abzüge. Sie ist datiert und namentlich verantwortet. Zwei Arbeitstage nach dem Ortstermin liegt sie vor.
Was kostet Sie das?
Die Wertermittlung und das Gespräch mit den Erben stellen wir nicht in Rechnung.
Was darin steckt: zuerst das Gespräch mit dem, der angerufen hat. Dann die Bewertung am Objekt, vor Ort, mit eigenen Augen. Dann die gemeinsame Runde mit allen Erben, jeder mit derselben Unterlage und demselben Rechenweg.
Wir verdienen erst, wenn Sie uns mit dem Verkauf beauftragen, und auch dann erst, wenn der Kaufvertrag beim Notar geschlossen ist. Damit Sie das nicht glauben müssen, bekommen alle Erben dieselbe Zahl mit dem Rechenweg daneben und können nachrechnen. Ein Maklerauftrag entsteht erst, wenn Sie ihn in Textform erteilen (§ 656a BGB); was im Einzelfall gilt, steht vorher schriftlich fest. Beauftragen Sie uns nicht, behalten Sie die Unterlage und können sie im Kreis der Erben weiter verwenden; ein Gutachten für Finanzamt oder Gericht ersetzt sie nicht. Wie es danach weitergeht, entscheiden Sie.
Bewertung anfordern
Merkt die Nachbarschaft etwas davon?
Nur wenn Sie es wollen. Kein Schild im Vorgarten, kein Aushang im Treppenhaus, keine Massenbesichtigung. Termine stimmen wir mit Ihnen ab und legen sie einzeln, zu Zeiten, die Ihnen passen. Ihre Telefonnummer bleibt bei uns und wird nicht weitergegeben.Drei Lagen, die häufiger vorkommen, als man denkt
Wenn die Erben nicht am selben Ort leben
Miterben in Zürich, Toronto oder Singapur müssen für den Verkauf nicht anreisen. Eine notariell beglaubigte Vollmacht genügt, wenn sie Verkauf, Auflassung und die Befreiung von § 181 BGB umfasst. Sie muss nicht auf einen Miterben lauten; auf Wunsch bevollmächtigen Sie einen Notariatsmitarbeiter. Den Wortlaut gibt der beurkundende Notar vor, damit er beim Grundbuchamt trägt.
Im Ausland gibt es zwei Wege: Die deutsche Botschaft oder das Konsulat beglaubigt die Unterschrift, dann ist keine Apostille nötig. Oder ein Notar vor Ort beglaubigt, dann kommt in den Staaten des Haager Übereinkommens eine Apostille dazu, sonst eine Legalisation.
Zwei Dinge sind anders: Die Frist zum Ausschlagen beträgt sechs Monate statt sechs Wochen, wenn der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz nur im Ausland hatte oder wenn Sie sich bei Fristbeginn im Ausland aufhalten (§ 1944 Abs. 3 BGB). Wer zur Beerdigung in Deutschland ist und dort erfährt, dass er Erbe ist, hat nur sechs Wochen. Und welcher Erbnachweis nötig ist, hängt am letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Verstorbenen: In Deutschland der Erbschein, auch wenn alle Erben im Ausland sitzen; in einem Staat, der an die Europäische Erbrechtsverordnung gebunden ist, dessen Gericht und auf Antrag ein Europäisches Nachlasszeugnis. Für die Schweiz, Kanada, Singapur, Dänemark und Irland gilt diese Verordnung nicht.
Termine legen wir in Ihre Zeitzone, auch den ersten. Schreiben Sie uns, wann es Ihnen passt: info@gold-immobilien.net. Ewa Gold betreut unsere internationalen Auftraggeber und spricht neben Deutsch auch Polnisch und Englisch.
Für Testamentsvollstrecker, Nachlasspfleger und Betreuer
Sie handeln für andere und müssen sich rechtfertigen können. Dafür brauchen Sie keine Einschätzung, sondern eine Unterlage, die Dritte nachvollziehen: Verfahren, Stichtag, Datengrundlage, Abzüge, datiert und namentlich verantwortet.
Wir liefern sie in dieser Form und stellen die Unterlagen zur Immobilie zusammen, die für ein Nachlassverzeichnis gebraucht werden. Ob Nachlass- oder Betreuungsgericht darüber hinaus ein Sachverständigengutachten verlangt, sagt Ihnen der Notar oder Ihr Anwalt; wir benennen Ihnen dann einen zertifizierten Sachverständigen.
Ist ein Minderjähriger oder ein Betreuter beteiligt, kann das Geschäft die Genehmigung des Familien- oder Betreuungsgerichts brauchen. Wir sprechen das früh an und stimmen den Ablauf mit Ihrem Notar ab, damit die Prüfung vor dem Beurkundungstermin läuft und nicht danach.
Bevor es ein Erbfall wird
Vielen unserer Auftraggeber gehört noch alles selbst. Sie kommen, weil ihre Kinder weit weg leben und keine Mieter, keine Handwerker und keine Verwaltung wollen, sondern Geld, das sich teilen lässt. Wohnen bleiben ist dabei möglich, über Wohnrecht oder Nießbrauch, und ein Gespräch löst nichts aus.
Zwei Zehnjahresfristen spielen mit: Der Freibetrag steht je Person nur einmal in zehn Jahren zu (§ 14 ErbStG), und ein Pflichtteilsergänzungsanspruch schmilzt über zehn Jahre ab (§ 2325 Abs. 3 BGB). Wichtig dabei: Behalten Sie sich einen Nießbrauch vor, beginnt diese Frist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs regelmäßig gar nicht zu laufen.
Was ein Weg wirtschaftlich bedeutet, lässt sich rechnen: was das Haus heute wert ist, was ein Wohnrecht oder ein Nießbrauch davon abzieht, was ein Verkauf am Markt bringt. Diese Zahlen liefern wir. Welcher Weg steuerlich und rechtlich der richtige ist, entscheiden Ihr Steuerberater und Ihr Notar, mit unseren Zahlen als Grundlage.
Was Eigentümer über die Abwicklung sagen
„Gold Immobilien zeichnet sich durch eine sehr kompetente Abwicklung aus. Die Darstellung des Objektes war sehr professionell und auch in schwierigen Zeiten wurden optimale Möglichkeiten gefunden, das Objekt zu besichtigen. Über den aktuellen Sachstand wurde transparent und zeitnah informiert.“
Frank S., Eigentümer
„Es wurde umfassend, wirklich alles bedenkend, eine Bewertung erstellt, entsprechend Unterlagen besorgt, die ich teilweise selbst gar nicht hatte, ein Notartermin organisiert.“
Winfried W., Eigentümer
Beide Zitate im Wortlaut aus den Eigentümerbewertungen unseres Profils bei ImmobilienScout24, das zweite gekürzt, gesammelt auch auf unserer Seite Kundenstimmen. Einzelfälle, kein zugesagter Verlauf. Bewerten kann bei ImmobilienScout24 nur, wer uns über das Portal beauftragt hat; die Echtheitsprüfung übernimmt das Portal.

Wenn noch etwas anderes dazukommt
Geerbtes Mehrfamilienhaus
Alte Mietverträge und Instandhaltungsstau entscheiden über die Zahl.
Wohnrecht oder Nießbrauch
Ein lebenslanges Wohnrecht ändert den Wert und den Kreis der Käufer.
Haus auf fremdem Grund
Steht das geerbte Haus im Erbbaurecht, entscheiden Restlaufzeit und Erbbauzins.
Sie suchen selbst etwas? Ob ein Miterbe übernimmt oder der Erlös wieder angelegt wird: ein Teil unserer Objekte wird nie öffentlich angeboten. Suchauftrag

Sagen Sie uns, was Sie wissen. Den Rest machen wir
Für den ersten Schritt genügt, was Sie ohnehin wissen: die Adresse, ungefähr Baujahr und Größe, und wer alles erbt. Unterlagen suchen Sie bitte nicht, das übernehmen wir.
Geprüfter Immobilienmakler (EIA) und Geprüfter Wertermittler für Immobilien (EIA), Europäische Immobilien Akademie Saarbrücken.
Seit 2013 begleitet er Eigentümer in Mainz und im Rhein-Main-Gebiet mit einem Schwerpunkt auf Bewertungen, die standhalten, wenn mehrere Erben entscheiden müssen.
Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GewO, Aktenzeichen 32 35 20, Landeshauptstadt Mainz. Mitglied im Immobilienverband Deutschland IVD. Berufshaftpflicht und Aufsichtsbehörde im Impressum. Mehr zur Person auf der Seite von David Gold.
Allgemeine Orientierung, ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand: September 2026.