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Leichter ins Eigenheim durch Erbpacht?

Der Begriff Erbpacht ist umgangssprachlich eingeführt. Gemeint ist damit jedoch in aller Regel das Erbbaurecht. Mancher Bauherr kommt auf diese Art leichter zum Eigenheim. 

Bauland ist oft knapp und teuer. Der Wunsch zum Traumhaus scheitert daher häufig an mangelnden Grundstücken oder an zu hohen Kaufpreisen, für den die Finanzierungsmittel nicht mehr ausreichen. Erbbaurecht bedeutet auf einem Grundstück zu bauen, welches einem anderen Eigentümer gehört. Der Bauherr (Erbbaurechtsnehmer) pachtet dazu beim Grundstückseigentümer (Erbbaurechtsgeber) ein Grundstück für einen festgelegten Zeitraum und zahlt dafür eine Pacht (Erbbauzins). Dazu wird ein Erbbaurechtsvertrag abgeschlossen, der folgende Inhalte hat:

  • Laufzeit
    üblich sind Laufzeiten von 75 bis 99 Jahren
  • Höhe und Fälligkeit des Erbbauzinses
  • Zinsanpassung
    als Grundlage dient üblicherweise der Verbraucherpreisindex
  • Mitspracherechte des Erbbaurechtsgebers
    beispielsweise Belastungsgrenzen für Grundschulden

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Erbbaurechte werden häufig von Kirchen oder Kommunen herausgegeben, um Familien so den Weg ins Eigenheim zu erleichtern. Von den finanzierenden Banken werden häufig Kommunen und Kirchen bevorzugt oder manchmal sogar private Erbbaurechtsgeber gänzlich für eine Finanzierung der Bauherren ausgeschlossen. Beachten Sie auch, dass der Erbbauzins als Reallast im Grundbuch eingetragen wird. Dies bedeutet für Sie, die Sicherheit für den Grundstückseigentümer belastet das Grundbuch und schränkt ggf. die Finanzierungsmöglichkeiten ein. Ein Erbbaurecht kann weiterverkauft werden. Damit kann der Hausbesitzer seine Immobilie ähnlich weiterverkaufen wie bei einem eigenen Grundstück. Sie sollten allerdings beachten, dass dies nur bei einer hinreichenden Restlaufzeit des Erbbaurechts problemlos funktioniert. Im Zweifel kann mit dem Erbbaurechtsgeber über eine Verlängerung verhandelt werden. Mit Ende der Laufzeit tritt der sogenannte Heimfall ein. Der Bauherr ist insofern gesetzlich geschützt, als bei einer Nichtverlängerung des Erbbaurechts der Erbbaunehmer, also der Hausbesitzer, mit mindestens zwei Drittel des Wertes zu entschädigen ist.

Als Fazit kann festgehalten werden, dass ein Erbbaurecht bzw. Erbpacht den Weg zum Eigenheim erleichtern kann und die anfängliche monatliche Belastung reduziert. Ob es sich für Sie speziell lohnt, hängt vom Einzelfall und Ihren persönlichen Voraussetzungen ab. Wir von GOLD IMMOBILIEN zeigen Ihnen die Details auf und klären mit Ihnen gemeinsam, welcher Weg zum Eigenheim für Sie der Beste ist.