Vermieten · Mainz
Immobilie vermieten in Mainz, ohne Wert zu verschenken
Einzelne Wohnung, Haus, ganzes Mehrfamilienhaus, Neubauprojekt oder Gewerbefläche. Wir holen die Miete, die dauerhaft gezahlt wird, und wir prüfen, wer einzieht.
Einschätzung und Anfrage kostenlos und unverbindlich. Eine Provision fällt nur an, wenn wir vermieten.
Sagen Sie uns, was vermietet werden soll, den Rest ordnen wir.
Zwei Dinge entscheiden: die Höhe der Miete und die Person, die sie zahlt.
Das eine bringt Ertrag, das andere schützt ihn. Eine Rekordmiete vom falschen Mieter kostet mehr als eine solide Miete vom richtigen, und ein Objekt, das zwei Monate leer steht, hat die Erhöhung eines ganzen Jahres schon verloren.
Deshalb behandeln wir jede Vermietung in dieser Reihenfolge: richtiger Preis, geprüfter Mieter, belastbarer Vertrag.
Für Ihren Mieter ist die Vermietung von Wohnraum provisionsfrei. Sie beauftragen uns, Sie zahlen, so schreibt es das Gesetz vor. Bei Gewerbeflächen gilt das nicht: dort ist frei verhandelbar, wer zahlt, und es kann auch geteilt werden. In beiden Fällen fällt die Provision nur an, wenn wir vermieten, und die Höhe steht schriftlich fest, bevor wir tätig werden. Was das konkret heißt.
In 2 Minuten anfragen
Sie suchen selbst eine Wohnung zur Miete? Wir vermitteln im Auftrag der Eigentümer, melden Sie sich trotzdem: Legen Sie ein Suchprofil an, dann erfahren Sie von passenden Objekten, bevor sie inseriert werden.
Suchprofil anlegenDer falsche Mieter kostet mehr, als der beste Preis einbringt
Die Sorge, die Vermieter nachts wachhält, ist nicht die Miethöhe. Es ist die Frage, wer da einzieht. Vier Dinge, die bei uns vor der Schlüsselübergabe stehen.
Wir prüfen, bevor Sie unterschreiben
Selbstauskunft, Einkommensnachweise, Bonitätsauskunft und die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung des Vorvermieters. Diese Unterlagen fordern wir bei den Bewerbern an, die nach der Besichtigung ernsthaft in Frage kommen, nicht von jedem, der anfragt.
Sie entscheiden, wer einzieht
Wir sieben vor und legen Ihnen die geeigneten Bewerber mit ihren Unterlagen vor. Die Auswahl treffen Sie, die Unterschrift setzen Sie. Wir sagen Ihnen, was uns aufgefallen ist, entschieden wird von Ihnen.
Sicherheit vor dem Einzug
Kaution oder Mietbürgschaft, Höhe und Form im Vertrag geregelt, Eingang der ersten Rate geprüft, vor der Schlüsselübergabe, nicht danach. Bei Wohnraum sind höchstens drei Nettokaltmieten zulässig, zahlbar in drei Monatsraten (§ 551 BGB); mehr als die erste Rate darf vor Einzug nicht verlangt werden.
Der Zustand ist festgehalten
Übergabeprotokoll mit Fotos, Zählerständen und Schlüsselliste. Dazu die Wohnungsgeberbestätigung, die Sie dem Mieter innerhalb von zwei Wochen ausstellen müssen. Was später strittig wird, ist vorher dokumentiert.
Sie wollen wissen, wie wir bei Ihrem Objekt vorgehen würden?Kostenlos und unverbindlich, oder rufen Sie an: 06131 4870343
Vermietung anfragenWas wir vermieten
Sieben Situationen, sieben Vorgehensweisen. Sagen Sie uns, welche Ihre ist, den Rest ordnen wir.
01
Für Eigentümer einer Wohnung
Einzelne Wohnung
Ihre Eigentumswohnung oder eine Wohnung im eigenen Haus. Preis nach Mietspiegel und Zuschlägen, geprüfte Bewerber, Übergabeprotokoll. Die häufigste Vermietung, die wir machen, und die, bei der ein Monat Leerstand am meisten weh tut, weil die Rate weiterläuft.
Besonderheit: In Mainz gilt die Mietpreisbremse. Wollen Sie sich auf eine Ausnahme berufen: Vormiete, Modernisierung, Neubau, muss der Mieter das vor Vertragsschluss in Textform erfahren.
02
Für Hauseigentümer
Einfamilienhaus
Kleinerer Bewerberkreis, längere Suche, höhere Ansprüche an den Mieter. Dafür stabile, lange Mietverhältnisse, und ein Haus, das bewohnt bleibt statt leerzustehen, etwa während eines Auslandsaufenthalts oder solange eine Erbengemeinschaft sich noch nicht einig ist.
Besonderheit: Auch das Haus fällt unter das Wohnungsvermittlungsgesetz. Ihr Mieter zahlt keine Provision.
03
Für Eigentümer von Zinshäusern
Mehrere Wohnungen oder ein ganzes Haus
Das sind keine sieben Einzelvermietungen, sondern eine Mietenstrategie: welche Einheit zuerst, welcher Preis je Lage im Haus, welche Laufzeiten, damit nicht alle Verträge im selben Jahr enden.
Besonderheit: Wer alle Einheiten gleich bepreist, vergibt die guten zu billig und behält die schwachen.
04
Für Bauträger und Projektentwickler
Erstvermietung und ganze Neubauprojekte
Vermarktung vor Fertigstellung, Mietbeginn an die Übergabe gekoppelt, Übergaben nach Bauabschnitten gestaffelt. Preise nach Lage im Haus differenziert, damit die guten Einheiten nicht zuerst und zu billig weggehen. Belegungsplan und Mietvertragsspiegel in einem Stand, den Ihre Bank annimmt.
Besonderheit: Bei Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet werden, gilt die Mietpreisbremse nicht. Bei sanierten Bestandswohnungen gilt sie weiter.
05
Für Eigentümer von Gewerbeobjekten
Gewerbefläche oder Gewerbehaus
Laden, Praxis, Büro, Halle. Eigene Rechtswelt und eigene Rechengrößen: Fläche nach der Richtlinie der gif, nicht nach Bauplan. Schriftform beachten, sonst wird aus dem Zehnjahresvertrag ein kurzfristig kündbarer. Effektivmiete statt Nominalmiete, wenn mietfreie Zeit oder Ausbaukostenzuschuss im Spiel sind. Konkurrenzschutz regeln, bevor der zweite Mieter im Haus einzieht.
Besonderheit: Keine Mietpreisbremse, keine Kappungsgrenze. Die Umsatzsteueroption lohnt, wenn Ihr Mieter selbst vorsteuerabzugsberechtigt ist, bei Ärzten, Banken und Versicherungen ist sie ausgeschlossen. Wer die Provision trägt, ist frei verhandelbar und wird vorher schriftlich geklärt.
06
Für Eigentümer und Betreiber
Möbliert auf Zeit und Boardinghouse
Höchste Flächenmiete, höchster Aufwand. Entscheidend ist die Einordnung: Wohnen oder Beherbergung. Sie hängt nicht am Mobiliar, sondern an Service, Aufenthaltsdauer und Grundriss, und sie entscheidet über Baurecht, Steuer und Vertragsform.
Besonderheit: Diese Einordnung nehmen wir vor der ersten Anzeige vor. Bei gewerblicher Beherbergung gilt das Bestellerprinzip nicht.
07
Für Vermieter kleiner Einheiten
Studentisches Wohnen
Zimmerweise oder als Wohngemeinschaft. Ein gemeinsamer Vertrag bindet alle als Gesamtschuldner und braucht eine Nachmieterklausel; Einzelverträge je Zimmer bringen meist die höhere Flächenmiete und mehr Verwaltung. Wir sagen Ihnen, was zu Ihrem Objekt passt.
Besonderheit: Volles Wohnraummietrecht, die Erleichterungen für Studentenwohnheime gelten für eine normale Wohnung nicht. Eine Befristung auf ein Semester trägt nicht; der Vertrag gilt dann als unbefristet.
Ihre Situation ist nicht dabei? Schreiben Sie sie uns.Wir sagen Ihnen ehrlich, ob wir der Richtige dafür sind.
Vermietung anfragenBeim Zinshaus ist die Miete der Kaufpreis von morgen
Ein Mehrfamilienhaus wird nach dem Faktor gekauft: Kaufpreis geteilt durch Jahresrohertrag, also alle Nettokaltmieten einschließlich Stellplätzen. In Mainz lag er im Mittel der Kauffälle 2023 und 2024 bei 21,42. Was das bedeutet, zeigt ein Rechenbeispiel mit 800 Quadratmetern Wohnfläche.
| Miete heute, 800 m² × 9,00 € | 7.200 € / Monat |
| Nach vollständigem Mieterwechsel, 800 m² × 9,50 € | 7.600 € / Monat |
| Mehr im Jahr | 4.800 € |
| Mehr Objektwert 4.800 € × Faktor 21,42 ± 1,51 | 96.000 bis 110.000 € |
|---|
Rohertragsfaktor 21,42, Streuung ± 1,51: Gutachterausschuss der Landeshauptstadt Mainz, 37 Kauffälle der Berichtsjahre 2023 und 2024. Die Mietwerte sind ein Rechenbeispiel, keine Marktaussage. Ein Mieterwechsel über alle Einheiten geschieht über mehrere Jahre, nicht auf einmal. Der Aufschlag muss zulässig sein, das prüfen wir vorher. Und der Faktor hängt nicht nur an der Miete: Zustand, Energie und Instandhaltungsstau zahlen mit ein. Grobe Orientierung, keine Wertermittlung.

Ein halber Euro je Quadratmeter. Rund hunderttausend Euro Objektwert. Das ist keine Verkaufsrhetorik, es ist die Rechnung, mit der jeder Käufer eines Mehrfamilienhauses arbeitet.
Und wenn Sie eine einzelne Wohnung oder ein Haus vermieten? Dann gilt diese Rechnung nicht. Wohnungen und Häuser werden vom Selbstnutzer-Markt bepreist, nicht vom Ertrag. Dort kann ein laufender Mietvertrag den Verkaufspreis sogar drücken. Wenn Sie in absehbarer Zeit verkaufen wollen, sagen Sie es uns: dann sprechen wir über Laufzeiten, nicht über Höchstmieten. Mehr dazu auf unserer Seite Immobilie verkaufen in Mainz und bei den Spezialisten für Mehrfamilienhäuser.
Die drei Regeln, die in Mainz über jeden Euro entscheiden
Zwei davon gelten nur hier, und sie laufen zu verschiedenen Zeitpunkten aus. Alle drei prüfen wir für Sie, bevor ein Vertrag aufgesetzt wird. Sie müssen keine Verordnung lesen.
Mietpreisbremse: höchstens 10 Prozent
Die Neuvertragsmiete darf höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Grundlage ist der Mietspiegel der Stadt Mainz. Ausnahmen gibt es bei Neubau, umfassender Modernisierung und höherer Vormiete.
Kappungsgrenze: 15 statt 20 Prozent
Wenn Sie sich im laufenden Mietverhältnis auf die ortsübliche Vergleichsmiete berufen, dürfen Sie die Miete in drei Jahren um höchstens fünfzehn Prozent anheben. Erhöhungen nach einer Modernisierung kommen zusätzlich dazu.
Die Auskunft vor der Unterschrift
Wer sich auf eine Ausnahme berufen will, muss den Mieter vorher unaufgefordert in Textform informieren. Wird das versäumt, kann man sich erst zwei Jahre nach dem Tag berufen, an dem die Auskunft nachgeholt wurde. Die teuerste Formalie der ganzen Vermietung.
Bei Gewerbeflächen gilt nichts davon: dort ist die Miete frei verhandelbar. Allgemeine Orientierung Stand September 2026, keine Rechtsberatung, im Einzelfall entscheidet Ihr Anwalt oder Steuerberater. Wir stellen die Angaben zusammen, die er dafür braucht.
Sechs Wege, die der Gesetzgeber ausdrücklich erlaubt
Die meisten Eigentümer verschenken Miete nicht, weil sie zu vorsichtig sind, sondern weil ihnen niemand gesagt hat, was zulässig ist. Sechs Ansatzpunkte, die wir bei jedem Objekt durchgehen.
Zuschläge ausschöpfen
Lage, Ausstattung und Baualtersklasse werden regelmäßig zu niedrig eingeordnet. Die richtige Einordnung im Mietspiegel entscheidet über Euro je Quadratmeter.
Einbauküche und Möblierung
Der Möblierungszuschlag kommt zur Vergleichsmiete hinzu. Was er wert ist, richtet sich nach dem Zeitwert der Einrichtung, und er muss im Vertrag gesondert ausgewiesen sein.
Modernisierung der letzten drei Jahre
Was Sie modernisiert haben, darf aufgeschlagen werden. Reine Instandhaltung nicht, und es gibt eine Obergrenze je Quadratmeter. Deshalb zählt, wie die Rechnungen aufgeteilt sind.
Erstvermietung im Neubau
Für Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet werden, gilt die Mietpreisbremse nicht. Für sanierte Altbauwohnungen gilt sie weiter.
Die höhere Vormiete
Was der Vormieter zulässigerweise gezahlt hat, dürfen Sie weiterverlangen (§ 556e BGB). Maßgeblich ist die Miete ein Jahr vor Ende des alten Vertrags: Erhöhungen im letzten Jahr zählen nicht mit, und eine Vormiete, die selbst gegen die Bremse verstieß, zählt nicht.
Staffel oder Index
Feste Stufen in Euro oder eine Kopplung an den Verbraucherpreisindex. Beides sichert die kommenden Jahre statt nur den ersten Vertrag. Wir stellen Ihnen die Unterschiede dar, entscheiden tun Sie.
Und das sagen wir Ihnen genauso deutlich: Eine Miete, die der Markt nicht trägt, bringt keinen Mehrertrag, sondern Leerstand und Fluktuation. Hält ein Zuschlag im Streit nicht, entfällt er rückwirkend und Überzahltes muss zurück. Deshalb belegen wir jeden dieser Punkte schriftlich, bevor er in den Vertrag kommt, und wir suchen die höchste Miete, die dauerhaft gezahlt wird. Eine Miete, die hält, trägt den Faktor. Eine Miete, die nicht hält, kostet zweimal.
Was davon bei Ihrem Objekt greift, sehen wir in zehn Minuten.Kostenlos und unverbindlich, oder rufen Sie an: 06131 4870343
Mietpreis einschätzen lassenWir bringen nicht nur einen Mieter. Wir bringen Nachfrage.
Die meisten Makler suchen für jede Wohnung neu. Wir haben daneben einen festen Kreis gewerblicher Nachfrager: Unternehmen, die ganze Einheiten dauerhaft anmieten, für Mitarbeiter, Projektteams und Entsendungen. Für möbliertes Wohnen auf Zeit, für einzelne Wohnungen, für ganze Häuser.
Was das für Sie heißt: Bei passenden Objekten steht der Mieter fest, bevor das Inserat online geht. Kein Leerstand zwischen zwei Verträgen, keine Besichtigungsserie, ein Ansprechpartner statt vieler.
Was es nicht heißt: ein Versprechen. Ob Ihr Objekt dafür passt, sagen wir Ihnen nach einem Blick auf Lage, Zuschnitt und Ausstattung, ehrlich, auch wenn die Antwort nein ist. Und wenn wir an einem Abschluss auf beiden Seiten beteiligt wären, sagen wir Ihnen das vorher.

Seit 2013 vermietet, vom einzelnen Ladenlokal bis zur kompletten Reihenhaussiedlung
Wir sind seit 2013 am Markt. In dieser Zeit ist fast jede Vermietungsart durch unser Haus gegangen, nicht als Ausnahme, sondern als Tagesgeschäft. Ein Auszug aus dem, was wir vermietet haben.
Komplette Reihenhaussiedlung
Nicht eine Einheit, sondern die ganze Siedlung: ein Belegungsplan, gestaffelte Übergaben, ein einheitlicher Vertragsstand über alle Häuser.
Erstvermietung ganzer Projekte
Vermarktung vor Fertigstellung, Mietbeginn an die Übergabe gekoppelt, Preise nach Lage im Haus differenziert. Für Bauträger und Projektentwickler.
Mehrfamilienhäuser komplett
Ganze Häuser in einer Mietenstrategie statt Wohnung für Wohnung, damit nicht alle Verträge im selben Jahr enden und die guten Einheiten nicht zuerst weggehen.
Einfamilienhäuser
Kleinerer Bewerberkreis, längere Bindung, sorgfältigere Auswahl. Häufig während eines Auslandsaufenthalts oder solange eine Erbengemeinschaft sich nicht einig ist.
Eigentumswohnungen
Der häufigste Fall, einzeln und in Paketen, und der, bei dem ein Monat Leerstand am meisten weh tut, weil die Rate weiterläuft.
Ladenflächen und Gewerbeeinheiten
Einzelne Läden, Praxen und Büros ebenso wie ganze Gewerbehäuser. Eigene Rechtswelt, eigene Rechengrößen, eigene Vertragsfallen.
Große Lagerhallen
Flächen nach der Richtlinie der gif statt nach Bauplan, Schriftform für lange Laufzeiten, Konkurrenzschutz geregelt, bevor der zweite Mieter einzieht.
Hotel- und Boardinganlagen
Betreiberobjekte an Unternehmen und Betreiber. Entscheidend ist die Einordnung zwischen Wohnen und Beherbergung, und die klären wir vor der ersten Anzeige, nicht danach.
Warum hier keine Namen und keine Zahlen stehen: Was unsere Auftraggeber an Miete erzielen, zu welchen Laufzeiten und mit welchen Zugeständnissen, gehört nicht ins Internet. Wir veröffentlichen weder Adressen noch Mieten unserer Kunden, auch Ihre nicht. Im Gespräch ist das anders: Dort nennen wir Ihnen konkrete Fälle zu Ihrem Objekttyp, und wo unsere Auftraggeber einverstanden sind, auch den Ansprechpartner, den Sie anrufen können. Fragen Sie danach, bevor Sie unterschreiben, nicht danach.
Sie haben ein ganzes Projekt, ein Zinshaus oder eine Gewerbefläche?Sagen Sie uns, worum es geht, die passende Referenz bringen wir ins erste Gespräch mit. 06131 4870343
Vermietung anfragenWas Sie bereitstellen, und was Sie sich sparen können
✓
Energieausweis
Pflicht. Er muss dem Interessenten spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorliegen, und die Kennwerte gehören in jede Anzeige. Haben Sie keinen, sagen Sie es uns, wir organisieren ihn, bevor die erste Anzeige läuft.
✓
Grundriss und Fläche
Grundriss und Wohnflächenberechnung. Bei einer Eigentumswohnung zusätzlich Teilungserklärung und die letzte Hausgeldabrechnung.
✓
Bestehende Verträge
Laufende Mietverträge mit allen Nebenabreden, Nachweis der Kaution, letzte Betriebskostenabrechnung. Bei größeren Anlagen der Nachweis der Trinkwasseruntersuchung. Diese Unterlagen sind später beim Verkauf kaufpreisrelevant.
✗
Was Sie NICHT brauchen
Frisch gestrichene Wände, neue Küche, Fotograf, Inserat, Besichtigungstermine am Wochenende. Das machen wir.
Unser Leistungsumfang, und seine Grenze
Das übernehmen wir
Mietpreiseinschätzung mit offengelegten Annahmen · Fotos und Grundriss · Anzeige auf den Portalen · Vorauswahl, Besichtigungen und Bonitätsnachweise der ernsthaft in Frage kommenden Bewerber · Vertragsunterlagen vorbereiten und die Angaben zusammenstellen, die für die Auskunft nach der Mietpreisbremse gebraucht werden · auf Wunsch Abstimmung mit Ihrem Anwalt · Übergabe mit Protokoll, Fotos und Zählerständen.
Das übernehmen wir nicht
Die laufende Verwaltung. Nebenkostenabrechnung, Mahnwesen, Reparaturaufträge und Eigentümerversammlung sind Sache einer Hausverwaltung, nicht des Vermietungsmaklers. Ebenso die rechtliche Gestaltung im Einzelfall: Verträge und Erklärungen prüft Ihr Anwalt. Wir sagen Ihnen ehrlich, ab welcher Größe sich eine Verwaltung rechnet, und nennen Ihnen Häuser, mit denen wir gut zusammenarbeiten.

So läuft eine Vermietung bei uns ab
Gespräch
Sie sagen uns, was vermietet werden soll. Werktags meldet sich innerhalb von 24 Stunden ein Mensch bei Ihnen, mit Namen und Durchwahl.
Preis und Mietform
Wir legen die Spanne offen, mit den Annahmen dahinter, und stellen Ihnen Staffel, Index und Festmiete gegenüber.
Vermarktung
Fotos, Grundriss, Anzeige, Portale, und zuerst der Blick in unsere eigene Kartei.
Auswahl
Besichtigungen, dann die Nachweise der ernsthaften Bewerber. Sie sehen die Unterlagen und entscheiden.
Vertrag und Übergabe
Unterlagen vorbereitet, Auskunftspflichten beachtet, Übergabeprotokoll mit Zählerständen und Schlüsselliste.
Schritt 1 dauert zwei Minuten.Kostenlos und unverbindlich, oder rufen Sie an: 06131 4870343
Jetzt anfragenHäufige Fragen zur Vermietung
Allgemeine Orientierung. Zu Steuern antwortet Ihr Steuerberater, zu Rechtsfragen Ihr Anwalt. Wir sagen Ihnen, welche Angaben die beiden dafür brauchen.
Was kostet mich die Vermietung?
Es gibt keinen einheitlichen Satz: Wohnen und Gewerbe werden unterschiedlich abgerechnet. Deshalb hier, was jeweils gilt.
Wohnraum: Es gilt das Bestellerprinzip. Wer den Makler bestellt, zahlt ihn. Sie beauftragen uns, Sie zahlen, und Ihr Mieter zahlt nichts. Gegenüber einem Wohnungssuchenden wären gesetzlich höchstens zwei Nettokaltmieten zuzüglich Umsatzsteuer zulässig; für Sie als Auftraggeber gibt es keine gesetzliche Obergrenze. Wir rechnen auf die Nettokaltmiete, ohne Nebenkosten.
Gewerbe: Dort gilt das Bestellerprinzip nicht. Wer zahlt, ist frei verhandelbar: Vermieter, Mieter oder beide zu Anteilen. Bemessen wird ebenfalls auf die Nettokaltmiete, üblicherweise gestaffelt nach der Laufzeit des Mietvertrags, weil ein Zehnjahresvertrag anderen Aufwand bedeutet als ein Dreijahresvertrag.
In beiden Fällen gilt: Die Provision fällt nur an, wenn wir vermieten. Die Höhe nennen wir im ersten Gespräch, bevor wir tätig werden, und halten sie in Textform fest. Sind wir an einem Abschluss auf beiden Seiten beteiligt, sagen wir Ihnen das vorher.
Wie lange binde ich mich, und gibt es einen Alleinauftrag?
Wir arbeiten immer mit einem Alleinauftrag, nur so lässt sich ein Preis halten und eine Mietenstrategie umsetzen. Laufzeit, Kündigung und Provision stehen vor dem ersten Termin schriftlich fest, ohne stillschweigende Verlängerung.
Beauftragen Sie uns als Verbraucher am Telefon, per E-Mail oder über dieses Formular, haben Sie zusätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen. Darüber belehren wir Sie ausdrücklich. Wollen Sie nicht zwei Wochen warten, sondern sofort loslegen, verlangen Sie den vorzeitigen Beginn ausdrücklich, dann starten wir am selben Tag. Ihr Widerrufsrecht bleibt dabei bestehen; widerrufen Sie später, ist nur die bis dahin erbrachte Leistung anteilig zu vergüten. Ein Formular dafür bekommen Sie von uns, ausgefüllt bis auf die Unterschrift.
Was passiert, wenn der Mieter nicht zahlt?
Verhindern lässt sich das nie vollständig. Deshalb setzen wir vorne an: Selbstauskunft, Einkommensnachweise, Bonitätsauskunft und Mietschuldenfreiheitsbescheinigung, bevor Sie unterschreiben, dazu Kaution oder Bürgschaft vor der Schlüsselübergabe. Wir haften nicht für die Zahlungsfähigkeit Ihres Mieters, und niemand kann das seriös versprechen. Was wir versprechen: dass Ihnen kein Bewerber vorgelegt wird, dessen Unterlagen nicht vollständig sind.
Darf ich möbliert mehr verlangen?
Ja. Der Möblierungszuschlag kommt zur ortsüblichen Vergleichsmiete hinzu. Eine höchstrichterliche Berechnungsformel gibt es nicht; die Gerichte rechnen mit dem Zeitwert der Einrichtung. Wichtig ist, dass der Zuschlag nachvollziehbar hergeleitet und im Vertrag gesondert ausgewiesen ist, sonst fällt er im Streitfall weg.
Kann ich meine Wohnung tageweise vermieten?
In Mainz nur begrenzt. Nach der Zweckentfremdungssatzung der Stadt dürfen Sie Wohnraum nur eine begrenzte Zahl von Wochen im Jahr als Ferienwohnung oder zur Fremdenbeherbergung vermieten; darüber hinaus ist es genehmigungspflichtig und bußgeldbewehrt. Dazu kommen zwei weitere Hürden, die davon unabhängig sind: das Baurecht bei einer Nutzungsänderung und Ihre Teilungserklärung, die eine Ferienvermietung untersagen kann. Wer dauerhaft möbliert auf Zeit vermieten will, geht einen anderen Weg, darüber sprechen wir gern.
Verkaufe ich später schwerer, wenn vermietet ist?
Das hängt vom Objekt ab. Beim Mehrfamilienhaus ist vermietet der Normalfall und meist ein Vorteil: Kapitalanleger kaufen bevorzugt vermietet, weil die Mieteinnahme ab dem ersten Tag läuft. Bei einer einzelnen Wohnung oder einem Haus kann ein laufender Vertrag den Preis dagegen kosten, weil der Selbstnutzer als Käufer ausfällt. In beiden Fällen gilt: Der Käufer tritt in den laufenden Vertrag ein, Kauf bricht nicht Miete. Deshalb sind Mietverträge, Nebenabreden und Kautionsnachweise kaufpreisrelevante Unterlagen. Wenn ein Verkauf absehbar ist, planen wir die Laufzeiten danach.
Was ist bei Gewerbe anders?
Fast alles. Keine Mietpreisbremse, keine Kappungsgrenze, kein Kündigungsschutz nach Wohnraumrecht. Dafür Flächenaufmaß nach anerkannter Richtlinie, Formvorschriften, deren Verletzung aus einem befristeten Vertrag einen kündbaren macht, Indexklauseln erst ab langer Bindung, die Umsatzsteueroption nur bei vorsteuerabzugsberechtigten Mietern, Konkurrenzschutz auch ohne Vereinbarung und Betriebskosten, die weiter umlegbar sind als bei Wohnraum. Ein Gewerbemietvertrag ist kein längerer Wohnungsmietvertrag.
Wir haben ein ganzes Haus oder ein Neubauprojekt. Vermieten Sie das komplett?
Ja, einzeln oder im Ganzen. Bei mehreren Einheiten arbeiten wir mit einer Mietenstrategie: welche Einheit zuerst, welcher Preis je Lage im Haus, welche Laufzeiten, damit nicht alle Verträge gleichzeitig enden. Bei Neubauprojekten beginnt die Vermarktung vor der Fertigstellung, der Mietbeginn wird an die Übergabe gekoppelt, und Sie bekommen den Vermietungsstand in einer Form, die Ihre Bank annimmt. Wie viele Einheiten wir in welchem Zeitraum stemmen, sagen wir Ihnen offen, bevor Sie uns beauftragen, auch dann, wenn die Antwort lautet, dass Ihr Projekt zu groß für uns ist.
Danke. Ihre Anfrage ist bei uns.
An Werktagen meldet sich innerhalb von 24 Stunden ein Mensch bei Ihnen, mit Namen und Durchwahl.
- 01Sie bekommen sofort eine Bestätigung per E-Mail.
- 02Wir sehen uns Ihre Angaben an und bereiten das Gespräch vor.
- 03An Werktagen meldet sich innerhalb von 24 Stunden ein Mensch bei Ihnen - mit Namen und Durchwahl.
Eilt es? Rufen Sie direkt an: 06131 4870343. Sie sprechen mit Ewa Gold oder David Gold, nicht mit einer Sachbearbeitung.
Sie müssen jetzt nichts weiter tun. Wenn Sie möchten, geht es hier weiter:
Sie suchen selbst?
Legen Sie ein Suchprofil an, dann erfahren Sie von passenden Objekten zuerst.
Suchprofil anlegen →Fachbeiträge lesen
Zinshaus, Erstvermietung, Gewerbe - erklärt ohne Werbesprache.
Zu den Ratgebern →
Geprüfte Immobilienmaklerin (EIA), Europäische Immobilien Akademie Saarbrücken. Magistra in Englisch, Spanisch und Polnisch, Johannes Gutenberg-Universität Mainz.
Seit 2013 verantwortet sie Verkauf, Vermietung und Vertrieb bei GOLD IMMOBILIEN, vom Einzelvertrieb bis zum Verkauf ganzer Objekte mit einem Schwerpunkt auf Vermietung, Mieterauswahl und internationalen Auftraggebern.
Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GewO, Aktenzeichen 32 35 20, Landeshauptstadt Mainz. Mitglied im Immobilienverband Deutschland IVD. Berufshaftpflicht und Aufsichtsbehörde im Impressum. Mehr zur Person auf der Seite von Ewa Gold.
Allgemeine Orientierung, ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand: September 2026.