Immobilie verkaufen in Bischofsheim bei Mainz
In Bischofsheim liegen zwischen der günstigsten und der teuersten Bodenzone 150 Euro je Quadratmeter. Bei 400 Quadratmetern Grundstück sind das 60.000 Euro allein im Bodenwert. Welche Zone für Ihr Haus gilt, sehen wir an der Adresse.
Zwei Werktage nach der Besichtigung haben Sie die Wertspanne schriftlich, mit Rechenweg. Wir besprechen alles in Ruhe, Termine auch abends und samstags. Wir bewerten nach der Zone und der Straße, in der Ihr Haus steht. Lieber zuerst schriftlich? info@gold-immobilien.net

David Gold (M.Sc.), Geschäftsführer – er nimmt Anfragen zur Wertermittlung persönlich an.
Ein Mensch, kein Formularbrief – Werktags meldet sich innerhalb von 24 Stunden jemand bei Ihnen, mit Namen und Durchwahl. Termine auch abends und samstags.
Sie bestimmen die Sichtbarkeit – In der Regel raten wir zur breiten Vermarktung, weil sie den Preis macht. Wollen Sie es still, geht auch das.
Erst die Zahlen, dann die Entscheidung – Im ersten Gespräch bekommen Sie unsere Einschätzung und die Rechenwege dahinter. Ihre Nummer bleibt bei uns.
Was der Boden in Bischofsheim wert ist
Wir haben die amtlichen Bodenrichtwerte für das ganze Gemeindegebiet aus BORIS Hessen abgefragt, Stichtag 1. Januar 2026. Das Wohnbauland ist in Bischofsheim nur in vier Zonen gegliedert.
Wohnbaufläche
650 bis 700 Euro je Quadratmeter
drei Zonen, zweimal 650 und einmal 700 Euro.
Gemischte Baufläche
550 Euro je Quadratmeter
eine Zone, dort stehen Wohnen und Gewerbe nebeneinander.
Was das ausmacht
Bei 400 Quadratmetern Grundstück: 60.000 Euro Unterschied
zwischen der günstigsten und der teuersten Zone.
Vier Zonen heißen nicht, dass jede Straße gleich viel wert ist. Der Bodenrichtwert ist ein Mittel für die ganze Zone. Lärm, Zuschnitt und Größe Ihres Grundstücks entscheiden innerhalb der Zone. Im Nachbarort Ginsheim-Gustavsburg liegt das Wohnbauland 2026 bei 490 bis 775 Euro.
Bodenrichtwerte: BORIS Hessen, Gutachterausschuss für Immobilienwerte, Stichtag 01.01.2026, im September 2026 über den amtlichen Kartendienst des Landes Hessen abgefragt. Baureifes Land, Wohnbaufläche und gemischte Baufläche. Abfrage über ein Punktraster, kleine Zonen können fehlen. Kein Bodenwert für ein einzelnes Grundstück.
Zwei Kreise am Main: 99.000 Euro Abstand im Kreismittel
Gegenüber beginnt der Main-Taunus-Kreis mit Hochheim und Flörsheim. Das Wohnbauland liegt 2026 in Hochheim bei 420 bis 970 Euro je Quadratmeter, in Bischofsheim bei 550 bis 700 Euro. Auch die Kreismittel zeigen den Abstand: Ein freistehendes Einfamilienhaus kostete 2024 im ganzen Main-Taunus-Kreis im Mittel 799.000 Euro, im Kreis Groß-Gerau 700.000 Euro. Das sind Kreismittel, keine Preise für einen einzelnen Ort.
Main-Taunus-Kreis
799.000 Euro
freistehendes Einfamilienhaus, 2024
Kreis Groß-Gerau
700.000 Euro
freistehendes Einfamilienhaus, 2024
Reihenhaus oder Doppelhaushälfte
587.000 Euro
Kreis Groß-Gerau, 2024
Was das für Sie heißt: Wer auf der Hochheimer Seite kein Haus findet, sucht auf dieser Seite des Flusses. Diese Käufer bringen ihre Vergleichspreise mit. Wir ordnen Ihr Haus so ein, dass diese Käufer den Vergleich selbst nachrechnen können.
Zentrale Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse Hessen, Immobilienmarktbericht Hessen 2025, Berichtsjahr 2024. Kreismittelwerte, keine Bewertung eines einzelnen Hauses.
Bischofsheim in Zahlen
13.000
Einwohner zum 31.12.2024.
6.300
Wohnungen im Gemeindegebiet.
45,3 m²
Wohnfläche je Einwohner.
1.438
Einwohner je Quadratkilometer, die höchste Dichte im Vergleich mit neun Nachbarorten beiderseits des Mains.
Dichte Bebauung heißt kleine Grundstücke und viele Nachbarn. Für Käufer zählt hier jede Straße einzeln. Auch die Größe des Grundstücks wiegt schwerer.
Einwohner und Wohnungen: Hessisches Statistisches Landesamt, Gemeindedatenblatt, Stand 31.12.2024, gerundet. Vergleich der Dichte mit Rüsselsheim, Groß-Gerau, Flörsheim, Hochheim, Kelsterbach, Ginsheim-Gustavsburg, Raunheim, Trebur und Nauheim aus derselben Quelle.

Haus verkaufen in Bischofsheim: wann sich die Frage stellt
Das Haus aus den Sechzigern
Bei einem Haus dieses Alters stehen Heizung, Dach und Fenster oft gemeinsam an. Dazu kommen Pflichten, die das Gebäudeenergiegesetz dem neuen Eigentümer auferlegt. Wir rechnen Ihnen vor, was ein Käufer dafür abzieht und was nicht.
Das Erbe mit mehreren Beteiligten
Einer wohnt in der Nähe, die anderen weit weg. Eine Zahl, die alle gleich nachvollziehen können, spart Streit. Auf Wunsch berichten wir allen Erben gleichzeitig. Geerbte Immobilie verkaufen
Die Trennung
Das Haus ist noch nicht abbezahlt, einer möchte bleiben, der andere braucht sein Geld. Eine Zahl, die beide nachrechnen können, ist der erste Schritt, bevor jemand etwas unterschreibt. Verkauf bei Trennung
In jedem dieser Fälle klären wir zuerst den Wert. Entscheiden müssen Sie danach nichts.
Warum GOLD IMMOBILIEN in Bischofsheim
Im Kreis schon tätig
Im Kreis Groß-Gerau haben wir unter anderem Objekte in Rüsselsheim, Trebur und Ginsheim-Gustavsburg betreut. Der Bahnhof heißt Mainz-Bischofsheim, unser Büro liegt in Mainz.
Beide Mainseiten im Blick
Auf der anderen Mainseite haben wir unter anderem Objekte in Flörsheim, Eppstein und Kelkheim betreut. Deshalb wissen wir, mit welchen Preisen ein Käufer von dort hier ankommt.
Enge Lagen, genaue Zahlen
Bei 1.438 Einwohnern je Quadratkilometer entscheidet die einzelne Straße. Wir bewerten nach Zone und Grundstück, nicht nach dem Ortsmittel. Seit 2013 in Hessen und Rheinland-Pfalz.
Den ersten Termin legen wir bei Ihnen vor Ort, einzeln und zu einer Zeit, die Ihnen passt, auch abends oder samstags nach Absprache.

Fragen, die uns in Bischofsheim gestellt werden
Was zahle ich für die Bewertung in Bischofsheim?
Nichts. Unsere Bewertung ist eine Markteinschätzung, kein Verkehrswertgutachten. Eine Provision entsteht nur, wenn Sie uns mit dem Verkauf beauftragen und der Kaufvertrag zustande kommt. Bei einer Eigentumswohnung oder einem Einfamilienhaus berechnen wir 3,57 Prozent vom Kaufpreis je Seite, Mehrwertsteuer inbegriffen. Bei Zinshäusern, Mehrfamilienhäusern ab drei Wohneinheiten, Grundstücken und Gewerbeobjekten gilt diese Regel nicht; dort ist die Provision frei vereinbar. Unser Regelfall sind 5,95 Prozent vom Kaufpreis einschließlich Mehrwertsteuer, getragen vom Käufer. Ebenso möglich sind eine hälftige Teilung von je 3,57 Prozent oder die Übernahme allein durch den Verkäufer. Die Höhe steht vor dem Auftrag schriftlich fest. Braucht ein Gericht oder das Finanzamt ein Verkehrswertgutachten, nennen wir Ihnen Sachverständige, die es erstellen.
Muss ich nach der Bewertung verkaufen?
Nein. Wir sehen uns Ihre ganze Lage an, nicht nur das Haus, und sagen Ihnen dann, was wir raten. Manchmal heißt das: noch warten. Jede Zahl gilt zu einem Stichtag. Ändern sich später Zinsen, Preise oder das Haus selbst, etwa nach einer Sanierung oder einem Wasserschaden, rechnen wir sie auf Ihren Wunsch neu. Beauftragen Sie uns mit dem Verkauf, begleiten wir Sie bis zur Übergabe an den Käufer.
Das Haus ist noch nicht abbezahlt. Kann ich trotzdem verkaufen?
Ja. Sobald der Notar den Kaufpreis fällig stellt, zahlt der Käufer Ihre Restschuld direkt an die Bank. Dafür nennt Ihre Bank dem Notar den Ablösebetrag. Die Grundschuld wird erst gelöscht, wenn die Bank ihr Geld hat, darüber wacht der Notar. Läuft die Zinsbindung noch, kann die Bank einen Ausgleich für die vorzeitige Rückzahlung verlangen. Die Höhe nennt Ihnen Ihre Bank, wir setzen sie in die Rechnung ein. Deckt der Preis den Kredit nicht ganz, sagen wir Ihnen das vorher und sehen uns mit Ihnen die Wege an.
Wie viel macht meine Straße aus, etwa nah am Rangierbahnhof?
Oft mehr, als der Ortsname vermuten lässt. Die Bodenrichtwertzone gibt nur das Mittel vor. Lärm von Bahn oder Straße, Zuschnitt und Lage prüfen wir an Ihrem Grundstück. Was davon im Preis ankommt, sagen wir Ihnen offen.
Brauche ich vor dem Verkauf eine Sanierung?
Meist nicht. Viele Käufer wollen selbst sanieren. Wir rechnen Ihnen beide Wege vor, bevor Sie einen Handwerker bestellen.
Warum nicht selbst verkaufen oder über ein Portal?
Das können Sie. Ein Portal bringt Anfragen. Danach liegen Preisfindung, Besichtigungen, die Prüfung der Käuferfinanzierung und die Unterlagen für den Notar bei Ihnen. Mit Auftrag übernehmen wir diese Schritte, und Sie haben einen Ansprechpartner statt vieler Interessenten. Unsere Einschätzung bekommen Sie in beiden Fällen.
Ich wohne weit weg. Muss ich zu den Besichtigungen kommen?
Nein. Sie übergeben uns die Schlüssel mit Protokoll, wir verwahren sie verschlossen und führen die Besichtigungen selbst. Vor und nach jedem Termin geben wir Ihnen Bescheid, so wissen Sie, wann wir im Haus waren. Mindestens alle zwei Wochen berichten wir Ihnen, auf Wunsch allen Erben zugleich. Unterlagen der Ämter holen wir mit Ihrer Vollmacht, die Gebühren dafür tragen wir. Braucht es einen Vermesser, einen Architekten oder einen Energieausweis, holen wir vorher Angebote ein und nennen Ihnen die Kosten. Zum Notartermin müssen Sie nicht anreisen, Sie können sich von einer Person Ihres Vertrauens vertreten lassen, die Vollmacht beglaubigt ein Notar an Ihrem Wohnort. Geerbte Immobilie verkaufen
Gehört Bischofsheim zu Mainz?
Nein. Bischofsheim ist eine eigene Gemeinde im hessischen Kreis Groß-Gerau, auch wenn der Bahnhof Mainz-Bischofsheim heißt. Für Ihr Grundstück gelten deshalb die hessischen Bodenrichtwerte aus BORIS Hessen, nicht die Mainzer Werte aus Rheinland-Pfalz. Wir arbeiten seit 2013 in beiden Ländern und nehmen die richtigen.
Muss mein Partner zustimmen, bevor ich anfrage?
Nein. Anfragen dürfen Sie allein, wir sprechen nur mit Ihnen. Das ganze Haus verkaufen können Sie später nur gemeinsam mit allen, die im Grundbuch stehen. Leben Sie im gesetzlichen Güterstand und ist das Haus nahezu Ihr ganzes Vermögen, kann zusätzlich die Zustimmung des Ehepartners nötig sein, auch ohne Eintrag im Grundbuch (§ 1365 BGB). Das klärt der Notar.
Mein Haus hat mehrere vermietete Wohnungen. Rechnen Sie das auch über den Boden?
Nicht allein. Ein vermietetes Haus rechnen wir vor allem über die Jahresnettokaltmiete, der Bodenwert geht dabei mit ein. Dazu kommen Zustand und Restnutzungsdauer, also wie viele Jahre das Haus bei ordentlicher Bewirtschaftung noch genutzt werden kann. Für Bischofsheim haben wir im September 2026 keinen Mietspiegel gefunden. Die ortsübliche Miete lässt sich dann zum Beispiel mit Vergleichswohnungen belegen (§ 558a BGB). Liegen Ihre Mieten unter dem, was im Ort üblich ist, zeigen wir dem Käufer Wohnung für Wohnung, welche Miete zulässig wäre. Vorher erhöhen müssen Sie nicht, der Mietvertrag geht auf den Käufer über (§ 566 BGB). Mehrfamilienhaus verkaufen
Ein anderer Makler nennt mir einen höheren Preis. Wer hat recht?
Fragen Sie, woher seine Zahl kommt, und legen Sie sie neben unsere Rechnung. Ein Angebotspreis ist noch kein Kaufpreis. Auch die Bank des Käufers prüft den Preis, bevor sie finanziert. Wir nennen Ihnen den Preis, den wir einem Käufer gegenüber begründen können.
Kann ich verkaufen, ohne dass es im Ort die Runde macht?
Weitgehend ja. Auf Wunsch bieten wir Ihr Haus zuerst Käufern an, die bei uns einen Suchauftrag haben, ohne öffentliche Anzeige. Besichtigungen legen wir einzeln.
Immobilienbewertung in Bischofsheim: der nächste Schritt
Nach Ihrer Anfrage rufen wir Sie an, zu der Zeit, die Sie im Formular angeben, und sprechen nur mit Ihnen. Am Telefon geht es ohne Druck um Ihre ganze Lage: Haus, Anlass, Zeitplan, Kredit, Familie. Diese Fragen klärt kein Formular, deshalb fragen wir nach Ihrer Nummer. Entscheiden müssen Sie in diesem Gespräch nichts. Passt es für Sie, sehen wir uns danach persönlich, bei Ihnen oder in unserem Büro in Mainz-Finthen. Wohnen Sie weit weg, sehen wir uns das Haus mit Ihrem Schlüssel an und besprechen es danach mit Ihnen am Telefon.
Nach dem Termin bekommen Sie unsere Zahl schriftlich, jeder Wert mit Quelle, und unseren Vorschlag, wie wir verkaufen würden: zuerst still an unsere Suchkunden oder gleich öffentlich. Sie entscheiden in Ruhe. Beauftragen Sie uns, übernehmen wir Besichtigungen, die Prüfung der Käuferfinanzierung und die Notarunterlagen bis zur Übergabe.
Das Formular fragt nur, was wir für den ersten Anruf und Ihre Eingangsbestätigung brauchen. Straße, Baujahr und ob Sie selbst im Haus wohnen, klären wir dann am Telefon. Lieber zuerst eine E-Mail statt eines Anrufs? Öffnen Sie im Formular „Weitere Angaben“ und schreiben Sie es in die Notiz.
Danke. Ihre Anfrage ist bei uns.
Wir melden uns werktags innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen. Bis dahin können Sie hier weiterlesen.
- 01Sie bekommen sofort eine Bestätigung per E-Mail.
- 02Wir sehen uns Ihre Angaben an und bereiten das Gespräch vor.
- 03An Werktagen ruft Sie innerhalb von 24 Stunden ein Mensch zurück - mit Namen und Durchwahl.
Eilt es? Rufen Sie direkt an: 06131 4870343. Sie sprechen mit Ewa Gold oder David Gold, nicht mit einer Sachbearbeitung.
Sie müssen jetzt nichts weiter tun. Wenn Sie möchten, geht es hier weiter:
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Manche Objekte wechseln den Eigentümer, bevor ein Inserat erscheint. Wer bei uns im Suchauftrag steht, erfährt früher davon. Das gilt auch für Bauträger, die Grundstücke suchen.
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