
Insolvenzimmobilien verwerten in Mainz und Rhein-Main
Verkehrswerteinschätzung mit offengelegter Herleitung, dokumentierte Vermarktung, geprüfte Bonität vor dem Notartermin. Für Insolvenzverwalter, Nachlassverwalter, Testamentsvollstrecker und Banken. Zwangsverwalter unterstützen wir bei Wiedervermietung und Zustandsaufnahme.
Eckdaten genügen für die erste Einschätzung. An Werktagen melden wir uns innerhalb von 24 Stunden.

David Gold (M.Sc.), Geschäftsführer – er nimmt Anfragen von Insolvenzverwaltern persönlich an.
Ein Ansprechpartner, keine Warteschleife – Werktags meldet sich innerhalb von 24 Stunden jemand bei Ihnen, mit Namen und Durchwahl.
Sie bestimmen die Sichtbarkeit – In der Regel raten wir zur breiten Vermarktung, weil sie den Preis macht. Soll die Verwertung still laufen, geht auch das.
Jeder Schritt mit Datum – Ansprache, Besichtigungen und Kaufpreisangebote bekommen Sie dokumentiert, verwendbar für Ihre Akte.
Sie sind selbst Eigentümer und nicht Verwalter? Dann steht auf unserer Eigentümerseite, was in welcher Lage noch möglich ist: Zwangsversteigerung vermeiden.
Bei der Verwertung zählt nicht der höchste Preis, sondern der Käufer, der die Frist hält
Ein Kaufpreisangebot über dem Verkehrswert nützt der Masse nichts, wenn die Finanzierung vier Wochen später platzt.
Dann steht das Objekt wieder am Anfang, die Frist ist verstrichen, und der Gläubigerausschuss fragt nach dem Grund. Deshalb prüfen wir die Bonität, bevor ein Interessent Ihnen vorgelegt wird, nicht danach.
GOLD IMMOBILIEN arbeitet für Insolvenzverwalter, Nachlassverwalter, Testamentsvollstrecker und Banken so, dass jeder Schritt später belegbar ist: eine begründete Verkehrswerteinschätzung, eine nachweisbare Ansprache des Marktes, protokollierte Kaufpreisangebote mit Datum und eine Bonitätsprüfung vor dem Notartermin.
Sie legen dem Ausschuss eine Akte vor, kein Bündel E-Mails.

Was Sie von uns bekommen
Eine Einschätzung, die standhält
Verkehrswert mit Herleitung: Vergleichsabschlüsse, Zustand, bei vermieteten Objekten der Ertragswert. Eine Unterlage, die Sie unverändert in den Gläubigerausschuss geben können. Es ist die Grundlage, mit der Sie entscheiden, ob ein Gutachten überhaupt beauftragt werden muss.
Einen dokumentierten Vermarktungsweg
Nachweisbare Ansprache des Marktes über Portale und den eigenen Bestand, protokollierte Besichtigungen und Kaufpreisangebote mit Datum. Damit ist belegt, dass der Markt erreicht wurde und nicht nur ein Interessent.
Verkauf ohne Zusicherungen
Sie geben keine Erklärung zu Zustand, Altlasten oder Mietverhältnissen ab, weil Sie das Objekt nicht kennen. Wir sagen das jedem Interessenten vor der Besichtigung und legen offen, was wir wissen und was nicht. Das kostet Interessenten und spart Rückabwicklungen.
Bonität vor dem Notartermin
Bei GOLD IMMOBILIEN lassen wir nicht auf Zuruf beurkunden. Vor dem Termin liegt die Finanzierungsbestätigung vor, bei einem Barkauf der Kapitalnachweis. Eine Rückabwicklung kostet die Frist, und die ist im Verfahren nicht ersetzbar.
Diese Dokumentation liefern wir mit
Nicht auf Nachfrage, sondern als Teil der Arbeit: Anzahl und Herkunft der Interessenten, geführte Besichtigungen, eingegangene Kaufpreisangebote mit Datum, Finanzierungsnachweise, Begründung der Auswahl. Das ist die Unterlage, mit der sich die Zustimmung nach § 160 InsO begründen lässt und mit der später belegbar ist, warum dieses Angebot angenommen wurde und kein anderes.
Warum das mehr ist als Ordnungsliebe: Fehlt die Zustimmung, bleibt der Verkauf wirksam. Die Folge trifft nicht das Geschäft, sondern Sie persönlich. Genau dafür ist diese Akte gebaut.
Quelle: §§ 160 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1, 164, 60 InsO.
Was wir übernehmen
Vom einzelnen Reihenhaus bis zum Bestand aus mehreren Einheiten.
Wohn- und Geschäftsimmobilien
Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften, Reihenhäuser, Eigentumswohnungen, kleine und große Mehrfamilienhäuser, Wohn- und Geschäftshäuser, unbebaute Grundstücke. Auch Objekte mit Längstleerstand oder unvollständigen Unterlagen.
Ganze Bestände
Bei GOLD IMMOBILIEN haben wir 160 Wohnungen in einem einzigen Abschluss vermittelt. Bei Beständen rechnen wir beide Wege durch: Paket oder Einheit für Einheit. Welcher mehr bringt, hängt an Zustand, Mieterstruktur und Ihrer Zeit.
Objekte mit Bewohnern
Mieter, Angehörige, Schuldner im Objekt. Wir führen diese Gespräche selbst, in einem Ton, der die Verwertung nicht zusätzlich erschwert.
Aufteilung und Unterlagen
Wo eine Aufteilung den Erlös verbessert, bereiten wir die Unterlagen für Teilungserklärung, Abgeschlossenheitsbescheinigung und Grundrisse auf. Vorher prüfen wir zwei Dinge, die jeden Zeitplan sprengen: das Vorkaufsrecht der Mieter nach § 577 BGB und einen möglichen Genehmigungsvorbehalt für die Umwandlung.
Wo unsere Zuständigkeit endet
Unsere Verkehrswerteinschätzung ersetzt kein Gerichtsgutachten. Wir sind Immobilienmakler und erbringen keine Rechtsdienstleistung. Verfahrensfragen, Freigaben, Anträge und die Abstimmung mit dem Gericht bleiben bei Ihnen. Wir bewerten, vermarkten und dokumentieren.

Geräumte Wohnung vor der Vermarktung, aus unserer Arbeit. Ein leeres Objekt ist schneller zu zeigen und leichter zu finanzieren. Beides verkürzt die Zeit bis zum Notartermin.
Der Ablauf: von der Objektaufnahme bis zum Übergabeprotokoll
Objekt aufnehmen
Ortstermin innerhalb weniger Tage, auch bei verschlossenen, bewohnten oder geräumten Objekten. Wir klären Zugang und Zustand, bevor wir über einen Preis sprechen.
Wert und Weg
Verkehrswerteinschätzung mit Herleitung, dazu ein Vorschlag zu Vermarktungsweg und Zeitplan. Bei Beständen beide Rechnungen nebeneinander: Paket und Einzelverkauf. Läuft schon ein Versteigerungsverfahren, richten wir den Zeitplan an Ihrer Einstellung nach § 30d ZVG aus; jede Woche darüber hinaus kostet die Masse die Auflagen aus § 30e ZVG. Was an Unterlagen und am Energieausweis fehlt, besorgen wir mit Ihrer Vollmacht, nichts ohne Ihre Freigabe.
Vermarktung mit Protokoll
Ansprache, Besichtigungen, Kaufpreisangebote mit Datum. Sie erhalten den Stand zu vereinbarten Zeitpunkten, auch wenn nichts passiert ist. Wer nachfragen muss, verliert Zeit, die er nicht hat.
Abschluss
Bonitätsprüfung, Übergabe der vollständigen Daten an den Notar für den Kaufvertragsentwurf, Notartermin, Übergabeprotokoll. Die vollständige Vermarktungsakte geht am Ende an Sie.
Freihändig oder Zwangsversteigerung: was für die Masse mehr bringt
Die Zwangsversteigerung ist der Maßstab, an dem sich jede Verwertung messen lassen muss.
Was die Versteigerung strukturell begrenzt
Der Bieterkreis ist klein, viele Bieter haben das Objekt nie von innen gesehen und rechnen einen Risikoabschlag ein, und der Termin steht fest, unabhängig vom Markt. Dazu die Dauer: Zwischen Anordnung und Verteilung vergehen Monate, in denen die Masse das Objekt weiter trägt. Die gesetzlichen Wertgrenzen helfen dabei weniger, als ihr Ruf verspricht. Die Sieben-Zehntel-Grenze greift nur auf Antrag eines Berechtigten, der sonst ausfällt. Die Hälfte-Grenze prüft das Gericht von sich aus, sie verhindert aber nur die Verschleuderung. Vor allem wirken beide nur im ersten Termin: Wird er ergebnislos aufgehoben, fallen sie im zweiten weg. Genau dort entstehen die Erlöse, die später niemand erklären kann.
Quelle: §§ 74a Abs. 1 und 4, 85a Abs. 1 und 2, 105 ff. ZVG.
Was der freihändige Verkauf verlangt
Die Zustimmung des Gläubigerausschusses nach § 160 InsO, wenn einer bestellt ist, sonst der Gläubigerversammlung. Die Löschungsbewilligung jedes Grundpfandgläubigers, der nicht vollständig bezahlt wird, und genau das ist in dieser Lage der Regelfall. Und eine Dokumentation, die jeden Schritt belegt: wie viele Interessenten, welche Angebote, warum dieses angenommen wurde. Und einen Massekostenbeitrag, den Sie mit dem ablösenden Gläubiger aushandeln. Ohne ihn ist die Alternative nicht die Versteigerung, sondern die Freigabe aus der Masse. Wir liefern die Zahlen, mit denen Sie ihn begründen: erzielbarer Preis freihändig gegen erwartetes Bargebot im Termin, Kosten und Dauer beider Wege. Diese Punkte sprechen wir bei GOLD IMMOBILIEN an und holen den Stand ein, bevor die Vermarktung beginnt, nicht wenn ein Käufer schon wartet. Entschieden wird im Verfahren von Ihnen.
Quelle: §§ 49, 160 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1, 164 InsO.
Wo die Versteigerung wirklich überlegen ist
An einer Stelle, und die nennen wir offen: beim Räumungstitel. Der Zuschlagsbeschluss ist zugleich Vollstreckungstitel auf Räumung und Herausgabe gegen jeden Besitzer. Ein Käufer im freien Verkauf hat das nicht, er muss klagen. Bei einem bewohnten Objekt mit einem Schuldner, der nicht mitwirkt, sagen wir Ihnen das, statt zwei Monate zu vermarkten.
Das oft genannte Sonderkündigungsrecht gegenüber Mietern ist dagegen kein Vorteil der Versteigerung. Es gilt in beiden Wegen: dem Ersteher nach § 57a ZVG, dem Käufer aus der Masse nach § 111 InsO. Beide können nur zum ersten zulässigen Termin kündigen, und bei Wohnraum brauchen beide einen gesetzlichen Kündigungsgrund.
Quelle: § 93 Abs. 1 ZVG; § 111 InsO; § 57a ZVG; §§ 566, 573, 573d Abs. 1 BGB.
Wir rechnen Ihnen beide Wege mit Ihren Zahlen durch, sobald der Ausgangswert steht: erwarteter Erlös, Dauer bis zur Verteilung, Kosten des jeweiligen Verfahrens. Eine allgemeine Prozentzahl nennen wir nicht, denn sie gibt es nicht.
Was das kostet
Einschätzung und Erstgespräch
Die erste Einschätzung zur erzielbaren Spanne und zur realistischen Dauer stellen wir nicht in Rechnung, unabhängig davon, ob ein Auftrag daraus wird. Ein Maklervertrag entsteht dadurch nicht. Sind wir für einen Fall nicht der richtige Partner, sagen wir das im ersten Gespräch.
Provision
Bei Mehrfamilienhäusern, Beständen, Grundstücken und gewerblichen Objekten vereinbaren wir die Provision frei und schriftlich, vor Beginn der Vermarktung. Fällig wird sie nur bei erfolgreichem Verkauf. Der Auftrag ist befristet und kann jederzeit ohne Angabe von Gründen beendet werden. Endet das Verfahren anders als geplant, entsteht keine Rechnung. Bei einer Eigentumswohnung oder einem Einfamilienhaus gelten die gesetzlichen Regeln auch dann, wenn aus einer Masse verkauft wird: Wir berechnen 3,57 Prozent vom Kaufpreis je Seite, Mehrwertsteuer inbegriffen; Hat allein der Käufer uns beauftragt und die Verkäuferseite keinen Maklervertrag geschlossen, sind es 5,95 Prozent inklusive Mehrwertsteuer, die er allein trägt.
Was das Gesetz auch in der Verwertung vorgibt
Bei Eigentumswohnung und Einfamilienhaus braucht der Maklervertrag immer mindestens Textform, auch wenn eine Gesellschaft kauft. Ist der Käufer Verbraucher, darf höchstens die Hälfte der Provision auf ihn übergehen, und er zahlt erst nach Nachweis Ihrer eigenen Zahlung. Bei Mehrfamilienhäusern, Grundstücken und Gewerbe gilt beides nicht. Den Energieausweis besorgen wir mit Ihrer Vollmacht; fehlen die Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre, wird ein Bedarfsausweis nötig. Jeden Betrag nennen wir bei GOLD IMMOBILIEN vorher, in Auftrag geben wir nichts ohne Ihre Freigabe.
Quelle: §§ 656a, 656b, 656c, 656d BGB; § 80 GModG, seit 29.07.2026 der Name des früheren Gebäudeenergiegesetzes.
Schicken Sie uns die Eckdaten
Adresse, Objektart und die Frist, die Sie einhalten müssen. Sie bekommen eine erste Einschätzung zur erzielbaren Spanne und zur realistischen Dauer, bevor ein Auftrag im Raum steht. An Werktagen melden wir uns innerhalb von 24 Stunden persönlich.
Objekt außerhalb des Rhein-Main-Gebiets? Nennen Sie uns den Ort. Wir sagen Ihnen in einem Satz, ob wir es selbst übernehmen oder einen Partner vor Ort einbinden. Bei Fristen entscheidet oft ein einzelner Tag: Sie sprechen mit Ewa oder David Gold, nicht mit einer Sachbearbeitung.
Wir verarbeiten Ihre Angaben ausschließlich, um Ihre Anfrage zu bearbeiten. Verantwortlich ist die GOLD IMMOBILIEN GmbH & Co. KG, Jean-Pierre-Jungels-Straße 2, 55126 Mainz. Rechtsgrundlage ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b der Datenschutz-Grundverordnung. Einzelheiten in unserer Datenschutzerklärung. Die Angaben auf dieser Seite sind allgemeine Information zum Stand September 2026 und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung.
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Geprüfter Immobilienmakler (EIA) und Geprüfter Wertermittler für Immobilien (EIA), Europäische Immobilien Akademie Saarbrücken.
Seit 2013 begleitet er Eigentümer in Mainz und im Rhein-Main-Gebiet mit einem Schwerpunkt auf Einschätzungen, die vor Verwaltern und Gerichten nachvollziehbar sind.
Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GewO, Aktenzeichen 32 35 20, Landeshauptstadt Mainz. Mitglied im Immobilienverband Deutschland IVD. Berufshaftpflicht und Aufsichtsbehörde im Impressum. Mehr zur Person auf der Seite von David Gold.
Allgemeine Orientierung, ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand: September 2026.