
Wer Ihr Haus bewertet, sollte es gelernt haben
David Gold — Geprüfter Immobilienmakler (EIA), Geprüfter Wertermittler für Immobilien (EIA) und Immobilien-Projektentwickler (EIA/IHK) in Mainz. Zehn Monate nach der Gründung saß ich im ersten Lehrgang, im Jahr darauf hatte ich die Prüfung zum Wertermittler.
Ich gehe selbst ans Telefon. Bin ich im Termin, rufe ich in der Regel am selben Werktag zurück.

Mehrfamilienhäuser, Zinshäuser, Einfamilienhäuser — und ganze Projekte.
Ewa und ich sind seit Anfang 2013 in Mainz am Markt — zuerst als Einzelunternehmen, dann als eingetragener Kaufmann, heute als GOLD IMMOBILIEN GmbH & Co. KG. Ich bewerte, kaufe ein, entwickle und verkaufe — die einzelne Wohnung ebenso wie das komplette Objekt an einen Erwerber.
Unser Kerngebiet ist Mainz und das Rhein-Main-Gebiet. Wo ein Projekt es verlangt hat, haben wir auch darüber hinaus gearbeitet.
So läuft es ab — drei Schritte, keine Überraschung
Sie schicken die Adresse
Zwei Minuten. Kein Konto, keine Registrierung.
Wir telefonieren
Zehn Minuten über Ihr Objekt, Ihre Lage und Ihren Zeitrahmen.
Ich sehe es mir an
Vor Ort. Danach bekommen Sie eine begründete Zahl, schriftlich.

Was Sie bekommen
Eine begründete Marktpreiseinschätzung, schriftlich, mit offenem Rechenweg. Die Bewertung stellen wir nicht in Rechnung, und Sie unterschreiben dafür nichts — wie es danach weitergeht, entscheiden Sie.
Erst wenn Sie uns beauftragen, sprechen wir über Provision. Welcher Fall bei Ihnen gilt, sage ich Ihnen vor der Beauftragung, schriftlich.
Beim Verkauf eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung an einen Verbraucher gilt seit Dezember 2020: Werden wir für beide Seiten tätig, zahlen Käufer und Verkäufer dieselbe Provision. Beauftragt uns nur eine Seite, kann höchstens die Hälfte auf die andere übergehen.
Und: Wir arbeiten diskret. Kein Schild im Vorgarten, kein Aushang im Treppenhaus, keine Massenbesichtigung — wenn Sie das so wollen.
Bewertung anfordern
Die meisten Verkäufe haben einen Anlass, über den niemand gern spricht
Für diese Fälle habe ich eigene Seiten geschrieben — mit den Antworten, die ein Makler geben darf, und den Grenzen, an denen ein Anwalt oder ein Gericht übernimmt.
Trennung und Scheidung
Was mit dem Haus passiert, wenn Sie sich nicht einig sind — und wie eine Bewertung aussieht, die vor beiden Anwälten standhält.
Erbe und Erbengemeinschaft
Wenn mehrere entscheiden müssen und keiner nachgeben will: der Weg von der Bewertung zur Auseinandersetzung.
Mehrfamilienhaus und Zinshaus
Ertragswert, Mieterschutz beim Eigentümerwechsel und die Frage, wann sich ein Verkauf im Ganzen lohnt.
Nießbrauch
Was ein Wohnrecht im Grundbuch mit dem Preis macht — und was Käufer tatsächlich dafür zahlen.
Erbbaurecht
Restlaufzeit, Erbbauzins, Heimfall: die drei Zahlen, an denen der Verkauf hängt.
Insolvenz und Zwangsversteigerung
Wenn die Zeit drängt: freihändiger Verkauf statt Versteigerung, und was der Gläubiger davon hat.

Worin ich zu Hause bin
Jede Objektart hat ihre eigene Rechnung, ihre eigenen Unterlagen und ihre eigenen Käufer. Deshalb sage ich Ihnen, wo mein Schwerpunkt liegt.
Mehrfamilienhäuser und Zinshäuser →
Hier wird nicht geschätzt, sondern gerechnet. Rohertrag aus Ist-Miete und marktüblich erzielbarer Miete, abzüglich Bewirtschaftungskosten und Mietausfallwagnis; Restnutzungsdauer und Liegenschaftszinssatz des Gutachterausschusses ergeben den Vervielfältiger, daraus den Ertragswert. Den Instandhaltungsrückstau ziehe ich gesondert ab, statt ihn im Zinssatz zu verstecken. Am Ende steht der Faktor, in dem Ihr Käufer denkt — und ich lege Ihnen die Rechnung offen: Sie sehen, welche Annahme welchen Euro bewegt.
Und Ihre Mieter? Kauf bricht nicht Miete — der Erwerber tritt in die bestehenden Verträge ein, § 566 BGB. Ihre Mieter müssen dem Verkauf nicht zustimmen. Wann Sie informieren, wann ein Vorkaufsrecht entsteht und wie Besichtigungen ablaufen, ohne dass es Ärger gibt, bespreche ich mit Ihnen, bevor der erste Interessent im Haus steht.
Einfamilienhäuser und Reihenhäuser
Führend ist der Vergleichswert: tatsächlich gezahlte Kaufpreise vergleichbarer Häuser aus der Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses, dazu der Bodenrichtwert Ihres Grundstücks. Wo es zu wenige echte Vergleiche gibt, rechne ich den Sachwert als Gegenprobe. Auch hier sehen Sie die Rechnung, nicht nur die Zahl.
Und dann kommt der Teil, den keine Formel abbildet. Das Haus, in dem eine Familie zwanzig Jahre gelebt hat, verkauft man nicht wie eine Kapitalanlage. Ein Ablauf, der Rücksicht darauf nimmt, dass hier noch jemand wohnt — und der so leise sein kann, wie Sie es brauchen.
Eigentumswohnungen
Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung, Miteigentumsanteile und Sondernutzungsrechte, die Protokolle der letzten drei Eigentümerversammlungen, die Beschluss-Sammlung nach § 24 Abs. 7 WEG, Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung, Höhe des Hausgeldes, Stand der Erhaltungsrücklage und beschlossene Sanierungen. Was dort steht, entscheidet über den Preis — und darüber, ob die Bank des Käufers mitgeht.
Gewerbeobjekte und Großanlagen
Restlaufzeiten der Mietverträge und ihre gewichtete Restlaufzeit, Bonität der Mieter, Indexierung, Schriftform nach § 550 BGB — ein Formfehler macht aus zehn Jahren Laufzeit eine ordentliche Kündbarkeit. Dazu die steuerliche Seite — Umsatzsteueroption nach § 9 UStG, Berichtigungszeitraum nach § 15a UStG, Geschäftsveräußerung im Ganzen. Ich weiß, worauf es ankommt und wann es teuer wird; entschieden wird das mit Ihrem Steuerberater, nicht von mir. Und immer: Drittverwendungsfähigkeit — wer zieht ein, wenn dieser Mieter geht?
Heizung, Baujahr, Dämmung, Energieausweis. Seit dem Gebäudeenergiegesetz entscheidet die Heizung über einen Teil des Preises mit, und beim Eigentümerwechsel können Nachrüst- und Austauschpflichten auf den Käufer zukommen. Wer das erst beim Notar erfährt, verhandelt den Preis ein zweites Mal.
Damit Sie nicht das Falsche bekommen
Was ich erstelle, ist eine begründete Marktpreiseinschätzung — die Zahl, zu der Ihr Objekt heute verkäuflich ist. Ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB, wie es Gerichte, Finanzämter und streitige Erbauseinandersetzungen verlangen, ist etwas anderes; das erstellt ein öffentlich bestellter oder zertifizierter Sachverständiger. Wenn Ihr Fall eines braucht, sage ich Ihnen das im ersten Gespräch — und nenne Ihnen jemanden.
2012 haben wir selbst eine Wohnung in Mainz gesucht.
Termine, die nicht stattfanden. Auskünfte, die niemand belegen konnte. Und dieses Gefühl, bei der größten Entscheidung des Jahres allein dazustehen.
Zur selben Zeit standen in unserer Familie mehrere Immobilienverkäufe an. Immobilien sind dort seit Langem ein Thema — mit Kapitalanlagen und eigener Projektentwicklung. Wir wussten also sehr genau, wie es aussieht, wenn jemand sein Handwerk beherrscht.
Ewa und ich haben daraus dieselbe Folgerung gezogen: Wir machen das Büro, das wir selbst vergeblich gesucht haben. Im Januar 2013 haben wir angefangen. Zehn Monate später saß ich im ersten Lehrgang — ich wollte nicht der Makler sein, der im Wohnzimmer eine Zahl nennt und hofft, dass sie stimmt.

Sie sprechen mit denen, die entscheiden
Ewa und ich führen dieses Haus zu zweit, und dabei bleibt es. Es gibt keine Stufe zwischen Ihnen und der Geschäftsführung — und wenn ein Verkauf schwierig wird, sitzen nicht eine, sondern zwei Personen am Tisch.
Von der ersten Analyse bis zur letzten Wohnung — seit 2013 durchgehend Teil unseres Geschäfts.
Ich bin nicht nur Makler. Ich entwickle Projekte — eigene und für Dritte —, begleite Kernsanierungen, führe Umnutzungen gemeinsam mit Architekt und Fachplanern durch den Genehmigungsweg und verantworte den Vertrieb bis zur letzten Einheit.
Restanten entstehen nicht am Ende. Sie entstehen am Anfang — bei der Aufteilung, beim Grundriss, beim Preisgefüge. Deshalb setze ich den Vertrieb an den Anfang der Planung, solange sich noch etwas ändern lässt. Und wenn sie schon stehen: Nordwohnung, Erdgeschoss, ungünstiger Schnitt — dafür gibt es Käufergruppen, die es anders sehen. Preis, Zielgruppe und Ansprache werden neu gesetzt, nicht der Prospekt nachgedruckt.
Ein Objekt. Viele Interessenten. Am Ende genau ein Käufer.
Von außen sieht ein Verkauf im Ganzen einfach aus: ein Vertrag, ein Termin beim Notar. Die Arbeit liegt davor.
Aus vielen Interessenten den einen herausfinden, der die Mittel wirklich hat — Bonität, Finanzierungsnachweis, Herkunft der Mittel.
Die Prüfung durch den Käufer begleiten, bis keine Frage mehr offen ist.
Dutzende Telefonate, Besichtigungen vor Ort, Nachfragen von beiden Seiten — und am Ende ein Notartermin, der hält.
Das ist bei uns Alltag, nicht die Ausnahme — auch dann, wenn es 160 Wohnungen auf einmal sind.
Ein Beispiel für das, was in der Entwicklung möglich ist: aus einem Hotel Wohnraum machen — analysieren, bewerten, das Baurecht mit den Fachplanern ausschöpfen und am Ende eine Genehmigung halten, die deutlich mehr Fläche zulässt als ursprünglich vorgesehen. Ein Einzelfall und keine Zusage für Ihr Objekt — aber der Beleg, dass der Wert dort entsteht, lange vor dem ersten Exposé.
- Standort- und Ankaufsprüfung vor dem Kauf
- Bewertung und Preisgefüge vor der Aufteilung
- Vertrieb ab der Planung, nicht ab der Fertigstellung
- Aufteilungsplan, Abgeschlossenheitsbescheinigung, Teilungserklärung, Baubeschreibung
- Kaufpreis-Ratenplan und Freistellungserklärung nach der MaBV — abgestimmt, bevor der erste Vertrag beim Notar liegt
- Nachvermarktung stehengebliebener Einheiten
- Einzel- und Globalvertrieb aus einer Hand — samt Prüfung des Erwerbers und Begleitung bis zum Notartermin

Wir kennen Ihren Zinslauf. Und wir kennen den Druck dahinter.
Wer baut, hat ab dem ersten Spatenstich eine Uhr laufen, die nicht anhält. Jeder Monat ohne Abverkauf kostet Zins, Reserve und Nerven. Wir verstehen diese Lage nicht aus einem Seminar — wir stehen selbst in ihr.
Deshalb reden wir am Telefon zuerst über Zahlen und Termine: Wie viele Einheiten stehen, seit wann, zu welchem Preis, und wann läuft Ihre Zwischenfinanzierung aus. Danach sage ich Ihnen, ob ich Ihnen helfen kann — oder ob Sie jemand anderen brauchen.
Wie viele Einheiten stehen bei Ihnen? Rufen Sie an: 06131 4870343
Sie suchen, statt zu verkaufen?
Wir kaufen ein — für Anleger, Bestandshalter und Bauträger, und für eigene Projekte. Sagen Sie uns, was Sie suchen: Lage, Größenordnung, Eigenkapital und Zeithorizont. Mehr braucht es für den Anfang nicht. Wir melden uns, wenn etwas Passendes auf den Markt kommt.
Suchauftrag anlegenWas ich gelernt habe
Ich habe diesen Beruf von Anfang an gelernt, nicht irgendwann später. Sechs Fachlehrgänge an der Europäischen Immobilien Akademie Saarbrücken, neun bestandene Prüfungen — bei drei Lehrgängen kam die Zertifikatsprüfung der Industrie- und Handelskammer hinzu.
| Geprüfter Immobilienmakler (EIA) | 2013 · mit großem Erfolg |
| Geprüfter Wertermittler für Immobilien (EIA) | 2014 |
| Immobilien-Projektentwickler (EIA und IHK) | 2014 |
| Berater Internationale Immobiliengeschäfte (EIA und IHK) | 2014 · Studienaufenthalt Südtirol, Vorarlberg, Liechtenstein, Schweiz |
| Geprüfter Gewerbeimmobilien-Berater (EIA) | 2014 |
| Geprüfter Immobilienverwalter (EIA und IHK) | 2015 |
Die Bezeichnungen mit dem Zusatz (EIA) sind Zertifikate der Europäischen Immobilien Akademie Saarbrücken. Sie sind keine staatlich geregelten Fortbildungsabschlüsse und keine öffentliche Bestellung als Sachverständiger.
Und davor: ein Masterstudium in Wirtschaftsinformatik und die ersten Berufsjahre bei PricewaterhouseCoopers. Deshalb rechne ich, bevor ich verspreche.
Die Weiterbildungspflicht nach § 34c Abs. 2a der Gewerbeordnung — 20 Zeitstunden in drei Jahren — erfülle ich seit ihrem Inkrafttreten und weise sie auf Verlangen nach.
So erreichen Sie mich
Rufen Sie an. Ich gehe selbst ans Telefon, und wenn ich gerade in einem Termin bin, rufe ich in der Regel am selben Werktag zurück.
Sie bewerten hier mit einem geprüften Wertermittler — Sie bekommen eine Zahl, die Sie nachrechnen können, und den Weg, wie sie zustande kam.

Was Sie nachprüfen können
- Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GewO, erteilt durch die Landeshauptstadt Mainz — seit 2013 durchgehend, zuletzt am 22.01.2016 auf die heutige Gesellschaft ausgestellt
- Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, Angaben im Impressum
- Weiterbildungsnachweise nach § 34c Abs. 2a GewO, auf Verlangen einsehbar
- Aufsicht: Stadtverwaltung Mainz, Rechts- und Ordnungsamt
- Schlichtungsstelle: Ombudsmann Immobilien IVD/VPB
- Mitglied im Immobilienverband Deutschland IVD