Termine auch abends und samstags
David Gold erklärt zwei Eigentümern am Grundriss die nächsten Schritte, im Büro von GOLD IMMOBILIEN in Mainz-Finthen
Trennung und Scheidung · Mainz und Rhein-Main

Haus oder Wohnung bei Scheidung: verkaufen oder eine Seite auszahlen

Sie brauchen zuerst eine Zahl, die beide Seiten akzeptieren. Wir sind Makler in Mainz und sehen uns Ihr Haus oder Ihre Wohnung an. Sobald beide Seiten mit uns sprechen, bekommt jede dieselbe Bewertung, mit dem Rechenweg daneben. Anfragen kann jede Seite allein, auch ohne die andere. Die Bewertung stellen wir nicht in Rechnung.

Ihre Anfrage bleibt zunächst bei uns. Ob und wann die andere Seite von uns erfährt, entscheiden Sie. Ein Rückruf, ein Termin; danach melden wir uns nur, wenn Sie es wollen. Lieber schriftlich? info@gold-immobilien.net
Beratung in Mainz-Finthen: Unterlagen werden gemeinsam durchgegangenBeratung in Mainz-Finthen. Wir gehen die Unterlagen mit beiden Seiten durch, an einem Tisch oder getrennt, wie Sie es brauchen.
seit 2013
in Mainz und im Rhein-Main-Gebiet
inhabergeführt von Ewa und David Gold, Mitglied im IVD
Top-Makler Mainz
Capital Makler-Kompass
Auszeichnung des Wirtschaftsmagazins Capital
4,8 von 5
61 Eigentümerbewertungen61 Eigentümer
bei ImmobilienScout24, dort ungefiltert einsehbarImmoScout24
§ 34c GewO
Erlaubnis der Landeshauptstadt Mainz
Vermögensschaden-Haftpflicht besteht
Bewerten kann bei ImmobilienScout24 nur, wer uns über das Portal beauftragt hat. Die Echtheitsprüfung übernimmt das Portal.

Immobilie bei Scheidung: die drei Wege, und was jeder kostet

An der Immobilie hängt meist die gesamte Vermögensauseinandersetzung. Solange sie nicht geklärt ist, kommt niemand weiter, deshalb steht sie am Anfang und nicht am Ende.

Dabei ist gleich, was Ihnen gehört: Eigentumswohnung, Reihenhaus, Einfamilienhaus, Doppelhaushälfte, Mehrfamilienhaus oder ein unbebautes Grundstück. Die Wege sind dieselben. Nur die Zahlen dahinter sind andere, und beim Zinshaus entscheidet der Ertragswert, nicht der Preis vergleichbarer Einfamilienhäuser.

Wir arbeiten in Mainz und im Rhein-Main-Gebiet, also auch in Wiesbaden, Frankfurt, Darmstadt und Bad Kreuznach. Liegt die Immobilie weiter weg, sagen wir Ihnen das im ersten Gespräch und nennen Ihnen einen Ansprechpartner vor Ort.

Partner auszahlen: einer übernimmt

Sollen Kinder in der Immobilie wohnen bleiben, rechnen wir zuerst diesen Weg durch. Ob er trägt, entscheidet die Bank, und das klären wir mit Ihnen, bevor Sie irgendjemandem etwas zusagen.

Setzt zweierlei voraus: eine Bewertung, die beide akzeptieren, und eine Bank, die den Verbleibenden allein finanziert. Am zweiten Punkt scheitert es häufiger als am ersten.

Wichtig dabei: Die Entlassung aus der Mithaftung braucht die Zustimmung der Bank, einen Anspruch darauf gibt es nicht (§ 415 BGB). Ob die Bank den Verbleibenden allein finanziert, klären Sie mit Ihrer Bank oder einem Finanzierungsvermittler. Zur Finanzierung beraten wir nicht; auf Wunsch nennen wir Ihnen einen Ansprechpartner.

Zu dieser Entscheidung gehört auch, was nach dem Auszug steuerlich passiert. Das rechnet Ihr Steuerberater, wir liefern ihm die Zahl.

Gemeinsam verkaufen

Der ruhigste Weg, wenn beide mitziehen. Der Erlös wird geteilt, beide können neu anfangen. Es braucht einen Dritten, der beide Seiten gleich behandelt und mit jedem getrennt sprechen kann; wer sich einig ist, bekommt selbstverständlich auch einen gemeinsamen Termin.

Rechnen Sie die vorzeitige Ablösung des gemeinsamen Kredits mit ein. Läuft die Zinsbindung noch, verlangt die Bank dafür in der Regel eine Vorfälligkeitsentschädigung, und die geht vom zu teilenden Erlös ab, bevor irgendjemand etwas bekommt.

Eine Ausnahme lohnt die Prüfung: Liegt die vollständige Auszahlung des Darlehens mehr als zehn Jahre zurück, können Sie mit sechs Monaten Frist kündigen, und dann fällt sie nicht an. Wurde später eine neue Vereinbarung über Zinssatz oder Rückzahlung geschlossen, zählt deren Datum, nicht das der Auszahlung. Sehen Sie im Kreditvertrag nach beidem, bevor Sie mit der Bank sprechen. Die sechs Monate wollen im Verkaufsfahrplan eingeplant sein.

§ 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB

Teilungsversteigerung verhindern

Sie bleibt, wenn eine Seite jede Lösung verweigert. Sie dauert länger, bringt nach unserer Erfahrung weniger und kostet beide Geld.

Bremsen lässt sich das Verfahren. Gehört die Immobilie nur den beiden, auch nach der Scheidung und ebenso bei Lebenspartnern, ist es auf Antrag der anderen Seite einzustellen, wenn das zur Abwendung einer ernsthaften Gefährdung des Wohls eines gemeinsamen Kindes erforderlich ist. Mehrfach möglich, alle Einstellungen zusammen höchstens fünf Jahre.

Unabhängig davon und unabhängig von Kindern ist das Verfahren auf Antrag jedes Miteigentümers einzustellen, wenn eine Abwägung der beiderseitigen Interessen das angemessen erscheinen lässt. Diese Einstellung gilt für höchstens sechs Monate und ist einmal wiederholbar.

§ 180 Abs. 2 bis 4 ZVG

Alle drei Wege brauchen zuerst dieselbe Zahl. Anstoßen kann sie jede Seite allein.
Ist eine Seite bereits ausgezogen, läuft eine Frist von sechs Monaten, die über das Nutzungsrecht an der Wohnung entscheidet. Was dahintersteckt.
Alle drei Wege durchrechnen lassen

Makler für beide Seiten: wie wir mit zwei Parteien arbeiten

Zwei getrennte Gesprächskanäle

Alles, was den Verkauf betrifft, bekommen beide, gleichzeitig und im selben Wortlaut. Persönliches tragen wir nicht weiter. Was Sie uns im Gespräch anvertrauen, bleibt bei uns. Ob und auf welchem Weg die andere Seite von uns erfährt, entscheiden Sie; ohne Ihre Freigabe schreiben wir ihr nicht.

Eine Bewertung, zwei Empfänger

Sobald beide mit uns sprechen, erhält jede Seite dieselbe Unterlage, mit derselben Herleitung, zur gleichen Zeit. Wer sie bekommt, entscheiden Sie. Niemand bekommt eine andere Zahl zu hören, und niemand muss der anderen Seite glauben.

Sie haben diese Seite bekommen?

Dann hat die andere Seite mit uns gesprochen. Sie können uns unabhängig davon anrufen, und Sie bekommen dieselbe Unterlage. Wir arbeiten nicht für die Seite, die zuerst angerufen hat.

Sie müssen uns nichts erklären

Warum Sie sich trennen, fragen wir nicht. Für die Bewertung brauchen wir die Adresse, ungefähr Baujahr und Größe. Alles Weitere sagen Sie uns, wenn Sie es für nötig halten. Eine Anwältin brauchen Sie dafür noch nicht.

Termine ohne Begegnung

Wenn Sie sich nicht begegnen möchten, organisieren wir Besichtigungen und Übergabe entsprechend. Das ist kein Sonderwunsch.

Was zu den Anwälten gehört, und was zu uns

Wir sind Makler, nicht Mediatoren und keine Anwälte. Was rechtlich zu klären ist, gehört zu Ihren Anwälten. Wir sorgen dafür, dass die Immobilie nicht zusätzlich zum Streitpunkt wird.

Wenn Sie sich noch nicht entschieden haben

Viele rufen an, bevor irgendetwas feststeht. Das ist der richtige Zeitpunkt, nicht der falsche. Sie bekommen die Zahl und den Rechenweg. Wie es danach weitergeht, entscheiden Sie.

Wenn eine Seite im Ausland lebt

Kommt vor, und es hält nichts auf. Ewa Gold betreut internationale Eigentümer auf Englisch, Spanisch und Polnisch. Termine legen wir so, dass die Zeitverschiebung passt.

Wenn eine Seite bleiben will

Nicht jede Trennung endet mit einem Verkauf. Wollen Sie in der Immobilie bleiben, rechnen wir Ihnen aus, was die Übernahme kostet und was dafür finanziert werden müsste. Auch das ist ein Ergebnis, und wir sagen es Ihnen genauso deutlich, wenn es nicht trägt.

Das gilt ab dem ersten Anruf, nicht erst ab dem Auftrag.
Anrufen: +49 6131 4870343

Merkt die Nachbarschaft etwas davon?

Nur wenn Sie es wollen. Kein Schild im Vorgarten, kein Aushang im Treppenhaus, keine Massenbesichtigung. Termine stimmen wir mit Ihnen ab und legen sie einzeln, zu Zeiten, die Ihnen passen. Ihre Telefonnummer geben wir nicht an Interessenten oder andere Anbieter weiter.

+49 6131 4870343Lieber nur eine Frage stellen? Schreiben Sie uns.

Was kostet Sie das?

Die Bewertung und das Gespräch mit beiden Seiten stellen wir nicht in Rechnung.

Was darin steckt: zuerst das Gespräch mit der Seite, die angerufen hat. Dann, wenn Sie es wollen, das Gespräch mit der anderen, getrennt. Dann die Bewertung am Objekt, vor Ort, mit eigenen Augen. Zwei Arbeitstage nach dem Ortstermin liegt die Unterlage vor, für beide dieselbe.

Werden wir bei einer Eigentumswohnung oder einem Einfamilienhaus für beide Seiten tätig, also für Verkäufer und Käufer, dann zahlen beide denselben Betrag. Wir teilen dort hälftig. Das schreibt das Gesetz so vor (§§ 656b, 656c BGB).

Wir verdienen erst, wenn Sie uns mit dem Verkauf beauftragen, und auch dann erst, wenn der Kaufvertrag beim Notar geschlossen ist. Was unsere Vergütung in Ihrem Fall beträgt, sagen wir Ihnen im ersten Telefonat, unaufgefordert, und vor jeder Beauftragung steht es schriftlich fest.

Bei uns entsteht ein Maklerauftrag nur, wenn Sie ihn uns in Textform erteilen. Bei Eigentumswohnung und Einfamilienhaus schreibt das Gesetz diese Form vor (§ 656a BGB); bei allen anderen Objekten halten wir sie ebenso ein. Beauftragen Sie uns nicht, behalten Sie die Unterlage; sie ersetzt kein Gutachten für Gericht oder Finanzamt. Wie es danach weitergeht, entscheiden Sie.

Bewertung anfordern
David Gold prueft die Unterlagen zur Immobilie im Buero in Mainz
Wohnanlage mit Dachgeschosswohnungen im Rhein-Main-Gebiet

Wer darf wohnen bleiben, und wer muss raus?

Das sind die Fragen, die in fast jedem Trennungsgespräch zuerst kommen. Hier stehen sie mit der Antwort, die wir als Makler geben dürfen.

Wer muss ausziehen, wenn nur einer im Grundbuch steht?

Niemand automatisch. Wem die Immobilie gehört und wer darin wohnen darf, sind zwei verschiedene Fragen. In der Trennungszeit kann das Familiengericht die Ehewohnung einer Seite zur alleinigen Nutzung zuweisen, auch wenn die andere allein Eigentümerin ist. Voraussetzung ist, dass das nötig ist, um eine unbillige Härte zu vermeiden. Nach der Scheidung gilt gegen die Alleineigentümerin dieselbe Hürde. Gehört die Wohnung Ihnen beiden, gilt ein milderer Maßstab; dann entscheidet, wer auf die Wohnung stärker angewiesen ist. Wird die Wohnung überlassen, kann jede Seite die Begründung eines Mietverhältnisses zu ortsüblichen Bedingungen verlangen. Kommt ein Mietverhältnis zustande, bleibt das Eigentum unberührt; die Eigentümerin wird dann Vermieterin und bekommt Miete. Der Anspruch darauf erlischt ein Jahr nach Rechtskraft der Scheidung, wenn er bis dahin nicht rechtshängig ist. Dafür genügt es nicht, den Antrag einzureichen; er muss der anderen Seite zugestellt sein. Ihre Anwältin rechnet die Frist rückwärts.

§ 1361b · § 1568a BGB

Auszug aus dem gemeinsamen Haus: sechs Monate Frist

Wer auszieht und nicht binnen sechs Monaten gegenüber der anderen Seite ernsthaft erklärt, zurückkehren zu wollen, überlässt ihr das alleinige Nutzungsrecht an der Wohnung. Das Gesetz vermutet das unwiderleglich, ein Gegenbeweis ist ausgeschlossen. Am Eigentum ändert das nichts, an der Verhandlungslage viel. Wie Sie das erklären, sagt Ihre Anwältin. Dass die Frist läuft, sagen wir Ihnen.

§ 1361b Abs. 4 BGB

Kann die andere Seite ohne mich verkaufen?

Gehört die Immobilie Ihnen beiden, können Sie sie nur zusammen verkaufen. Über den eigenen Miteigentumsanteil kann jede Seite grundsätzlich allein verfügen; Käufer dafür sind selten, aber es gibt sie. Eine Grenze gilt im gesetzlichen Güterstand, also solange kein Ehevertrag etwas anderes bestimmt: Wer sich verpflichtet, über sein Vermögen im Ganzen zu verfügen, braucht dazu die Zustimmung der anderen Seite. Das kann auch den bloßen Hausanteil treffen, wenn er nahezu das ganze Vermögen dieser Person ausmacht. Dasselbe gilt, wenn nur eine Person im Grundbuch steht. Ein Veto auf Dauer ist das nicht: Wird die Zustimmung ohne ausreichenden Grund verweigert, kann das Familiengericht sie auf Antrag ersetzen. Ob diese Grenze in Ihrem Fall erreicht ist, beurteilt Ihre Anwältin, nicht wir.

§ 1365 Abs. 1 und 2 BGB · § 747 BGB

Einer wohnt drin, einer zahlt: gibt es dafür Geld?

Wer die Wohnung der anderen Seite überlässt, kann dafür eine Nutzungsvergütung verlangen, soweit das der Billigkeit entspricht. Das ist ein eigener Topf, getrennt von der Kreditrate und getrennt vom Unterhalt, und es wird häufig miteinander verrechnet. Ob und in welcher Höhe das in Ihrem Fall gilt, rechnet Ihre Anwältin. Wir liefern ihr die Zahl, auf der sie rechnet: die ortsübliche Miete für Ihre Immobilie.

§ 1361b Abs. 3 Satz 2 BGB

Weisse Altbaufassade in der Mainzer Innenstadt

Kredit, Steuer und was passiert, wenn eine Seite blockiert

Die zweite Hälfte betrifft das Geld. Hier entscheiden Fristen und Zeitpunkte über fünfstellige Beträge.

Teilungsversteigerung: wenn eine Seite gar nichts will

Dann bleibt die Teilungsversteigerung. Im ersten Termin ist der Zuschlag zu versagen, wenn das Meistgebot die Hälfte des vom Gericht festgesetzten Werts nicht erreicht. Unterhalb von siebzig Prozent kann ein Gläubiger die Versagung beantragen, dessen Recht bei diesem Gebot ausfällt, bei siebzig Prozent aber gedeckt wäre; als Miteigentümer haben Sie dieses Antragsrecht nicht. Scheitert der Zuschlag im ersten Termin an einer dieser beiden Grenzen, gelten sie in dem darauf anberaumten Termin nicht mehr. Endet der erste Termin dagegen ganz ohne Gebot, bleiben beide Grenzen bestehen. Das ist der Grund, warum die Versteigerung selten den Preis bringt, den beide erwartet haben.

Zwei Bremsen gibt es. Wie das Verfahren gestoppt werden kann, steht oben bei den drei Wegen.

§§ 180 Abs. 2 und 3, 85a und 74a ZVG

Wir waren nicht verheiratet, uns gehört es zusammen

Dann gilt Ehe-Recht nicht. Es bleibt die Gemeinschaft nach Bruchteilen: Jede Seite kann jederzeit die Aufhebung verlangen, und wenn man sich nicht einigt, endet auch das in der Teilungsversteigerung. Zwei Unterschiede sind teuer. Die Befreiung von der Grunderwerbsteuer zwischen Ehegatten gibt es hier nicht: Wird gegen Geld übertragen, fällt Grunderwerbsteuer an; wird verschenkt, fällt Schenkungsteuer an, und der Freibetrag beträgt zwischen Unverheirateten nur 20.000 Euro. Und einen Zugewinnausgleich gibt es ebenfalls nicht; wer mehr eingebracht hat, muss das belegen können.

Die Einstellung des Verfahrens wegen des Kindeswohls gibt es nur zwischen Ehe- und Lebenspartnern. Die Einstellung nach Abwägung der beiderseitigen Interessen steht Ihnen dagegen zu.

§§ 749 und 753 BGB · § 180 Abs. 2 ZVG

Hauskredit bei Scheidung: wer zahlt bis dahin?

Die Bank hält sich an die Personen im Kreditvertrag, bei Paaren fast immer an beide, und zwar an jede für den vollen Betrag. Die Trennung ändert daran nichts, denn der Vertrag läuft weiter. Wer allein zahlt, kann intern einen Ausgleich verlangen, soweit nichts anderes vereinbart oder durch Unterhalt abgegolten ist.

§§ 421 und 426 BGB

Was kostet mich das Finanzamt, wenn ich die andere Seite auszahle?

Überträgt eine Seite der anderen die Immobilie, fällt keine Grunderwerbsteuer an, solange die Ehe besteht, also auch in der Trennungszeit und ohne weitere Bedingung. Nach rechtskräftiger Scheidung bleibt die Übertragung steuerfrei, wenn sie im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung erfolgt. Auf einen Gewinn kann daneben Einkommensteuer anfallen, und zwar bei der Seite, die ihren Anteil abgibt und dafür Geld bekommt, wenn zwischen Kauf und Übertragung keine zehn Jahre liegen. Ob dabei die Ausnahme für selbst genutztes Wohneigentum greift, hängt am Kalenderjahr. Dazu der Kasten unter diesen Fragen.

§ 3 Nr. 4 und 5 GrEStG · § 23 EStG

Der Punkt, der am meisten Geld kostet: Wer auszieht und seinen Anteil im Rahmen einer Scheidungsfolgenvereinbarung entgeltlich überträgt, veräußert willentlich. Die Ausnahme für selbst genutztes Wohneigentum hilft ihm dann meist nicht mehr, sobald der Auszug länger zurückliegt, auch wenn die andere Seite mit dem Kind dort wohnen bleibt (BFH, Urteil vom 14.02.2023, IX R 11/21). Auf das Kalenderjahr kommt es an: Die Ausnahme kann greifen, wenn Sie im Jahr der Übertragung noch dort gewohnt haben, im Jahr davor durchgehend und im Jahr davor wenigstens zeitweise, alles ohne Unterbrechung dazwischen. Ein Auszug im November und eine Übertragung im Februar darauf reichen dafür nicht mehr. Liegt der Kauf mehr als zehn Jahre zurück, ist die Frage ohnehin erledigt. Lassen Sie das von Ihrem Steuerberater rechnen, bevor Sie unterschreiben, nicht danach. (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG)

Wo unsere Zuständigkeit endet: Wir bewerten und verkaufen. Was in Ihrem Fall rechtlich gilt, sagt Ihre Familienrechtsanwältin; den Verkehrswert dafür liefern wir. Die Angaben hier sind allgemeine Information zum Stand 01.09.2026 und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung.

Für Ihren Fall zählt am Ende eine Zahl, der beide glauben. Die ermitteln wir.
Bewertung anfordern

Was in einer Trennung wirklich passiert

Der Verkauf selbst ist Handwerk. Anstrengend sind die Wochen davor, solange keine Zahl auf dem Tisch liegt, der beide glauben.

01Es meldet sich eine der beiden Seiten. Meist liegen zwei Vorstellungen auf dem Tisch, beide aus Portalpreisen abgeleitet, und Portalpreise sind Angebote, keine Abschlüsse. Wir rechnen mit dem, was tatsächlich bezahlt wurde.

02Wir fragen als Erstes, wie die andere Seite von uns erfährt. Von uns aus anrufen dürfen wir sie nicht. Vorstellen müssen Sie uns, oder wir schreiben ihr einen Brief. Erst wenn sie sich meldet, sprechen wir mit ihr. Ohne Ihre Freigabe passiert dieser Schritt nicht.

03Wir sehen uns die Immobilie an und holen die Unterlagen, die oft niemand mehr vollständig hat: Grundbuchauszug, Flurkarte, Baulasten, Teilungserklärung, Energieausweis, bei vermieteten Objekten die Mietverträge.

04Zwei Arbeitstage später liegt die Unterlage vor. Spricht die andere Seite mit uns, bekommt sie dieselbe, zur gleichen Zeit, mit demselben Rechenweg. Wer will, rechnet nach.

05Danach entscheiden Sie: verkaufen, oder eine Seite übernimmt und zahlt die andere aus. Beides rechnen wir durch, einschließlich der Frage, was die vorzeitige Ablösung des Kredits kostet.

06Und wenn eine Seite weiter blockiert? Dann ist die Zahl trotzdem etwas wert: Sie ist die Grundlage für die Auseinandersetzung, für das Gespräch der Anwälte und, wenn es so weit kommt, für Ihre eigene Rechnung im gerichtlichen Verfahren. Den Verkehrswert setzt dort das Gericht fest und zieht dafür regelmäßig einen Sachverständigen hinzu. Ab hier übernehmen die Anwälte, und wir liefern zu.

Wir arbeiten für beide Seiten mit derselben Zahl, nicht für die Seite, die zuerst angerufen hat.
Mit der Adresse anfangen

Immobilienbewertung bei Scheidung: was drinsteht

Kurz gesagt: eine nachvollziehbare Zahl mit dem Rechenweg daneben, damit niemand der anderen Seite glauben muss.

Den Verkehrswert, den das Gesetz auch Marktwert nennt (§ 194 BauGB), ermitteln wir nach den Verfahren der Immobilienwertermittlungsverordnung: mit Stichtag, mit den Daten des Gutachterausschusses und mit dem, was für Instandhaltungsstau, Wohnrecht oder Erbbaurecht abgezogen wurde. Das gilt für das Einfamilienhaus ebenso wie für die Eigentumswohnung.

Verkehrswert für den Zugewinnausgleich: der Stichtag entscheidet

Sagen Sie uns den Stichtag. Für den Zugewinnausgleich kommt es auf den Wert an einem bestimmten Tag an, für das Endvermögen auf den Tag, an dem der Scheidungsantrag zugestellt wurde (§ 1384 BGB). Nennen Sie uns diesen Tag, dann bewerten wir auf ihn. Welcher Stichtag in Ihrem Verfahren gilt, klärt Ihre Anwältin.

Bei einer Eigentumswohnung entscheiden neben der Lage vier Dinge über die Zahl: die Höhe der Instandhaltungsrücklage, beschlossene oder absehbare Sonderumlagen, das Hausgeld und die Beschlusslage der Eigentümergemeinschaft. Deshalb fragen wir nach der Teilungserklärung und den letzten drei Protokollen.

Bei vermieteten Objekten legen wir Ist-Miete und marktübliche Miete nebeneinander und nennen den Liegenschaftszinssatz, also den Zinssatz, mit dem sich Immobilien dieser Art im Markt im Durchschnitt verzinsen. Mit ihm werden künftige Mieterträge auf den heutigen Wert umgerechnet.

Wie eine Wertermittlung bei uns abläuft und welche Angaben wir dafür brauchen, steht auf der Seite Immobilienbewertung.

Das ist kein Gutachten für Gericht oder Finanzamt. Braucht das Gericht eines, bestellt es selbst einen Sachverständigen. Wollen Sie darüber hinaus ein eigenes Privatgutachten, benennen wir Ihnen einen zertifizierten Sachverständigen. Unsere Unterlage ist so aufgebaut, dass beide Seiten und ihre Anwälte sie nachvollziehen können: Verfahren, Stichtag, Datengrundlage, Abzüge, datiert und namentlich verantwortet.

Leergeräumtes ausgebautes Dachgeschoss nach dem Auszug

Wer in Mainz mit Ihnen spricht

GOLD IMMOBILIEN ist inhabergeführt. Sie sprechen mit den beiden Menschen, die auch am Notartisch sitzen, nicht mit einem Callcenter und nicht mit wechselnden Beratern.

Ewa Gold, M.A.

Geschäftsführerin. Zuständig für internationale Kunden, Werbung und Organisation. Betreut Eigentümer persönlich durch die Abwicklung, mit einem Schwerpunkt auf Trennungsfällen. Zur Seite von Ewa Gold

David Gold, M.Sc.

Geschäftsführer. Zuständig für Wertermittlung, Vertrieb und Einkauf. Die Bewertung vor Ort macht er selbst. Zur Seite von David Gold

Die meisten Eigentümer verkaufen zwei- oder dreimal im Leben und rufen beim zweiten Mal dieselben an, wenn das erste Mal in Ordnung war. Deshalb behandeln wir jeden Verkauf so, als wäre er der erste von mehreren.

Ewa Gold und David Gold, Geschäftsführung von GOLD IMMOBILIEN in Mainz

Was Eigentümer über die Abwicklung sagen

„Gold Immobilien zeichnet sich durch eine sehr kompetente Abwicklung aus. Die Darstellung des Objektes war sehr professionell und auch in schwierigen Zeiten wurden optimale Möglichkeiten gefunden, das Objekt zu besichtigen. Über den aktuellen Sachstand wurde transparent und zeitnah informiert.“

Frank S., Eigentümer

Im Wortlaut aus den Eigentümerbewertungen unseres Profils bei ImmobilienScout24, gesammelt auch auf unserer Seite Kundenstimmen. Einzelfall, kein zugesagter Verlauf. Bewerten kann bei ImmobilienScout24 nur, wer uns über das Portal beauftragt hat; die Echtheitsprüfung übernimmt das Portal.

Wohnzimmer einer Eigentumswohnung mit Kamin

Sie fragen für jemand anderen?

Ein Teil der Menschen, die uns anrufen, verkauft selbst gar nichts. Es ist die Schwester, der Nachbar, ein Freund aus dem Verein oder die Mandantin einer Kanzlei. Rufen Sie trotzdem an. Wir sagen Ihnen in zehn Minuten, was aus Maklersicht der nächste Schritt wäre und ab wann ein Anwalt dazugehört, ohne dass Sie einen Namen nennen müssen. Sie geben es weiter, und niemand muss sich deshalb bei uns melden. Diese Seite können Sie ebenfalls weiterschicken; sie beantwortet zuerst die Frage, ob überhaupt verkauft werden muss.

Für Angehörige und Freunde

Sie merken, dass jemand nicht weiterweiß, und wollen keinen Rat geben, den Sie nicht belegen können. Fragen Sie uns, was in dieser Lage üblich ist.

Für Anwälte und Berater

Sie brauchen einen belastbaren Verkehrswert für die Auseinandersetzung und einen Makler, der beide Seiten gleich behandelt. Wir liefern die Zahl mit Herleitung, für beide Seiten dieselbe, auf den von Ihnen genannten Stichtag, und sprechen mit jeder Seite getrennt.

Für später

Manche Gespräche führen erst nach Jahren zu einem Verkauf. Das ist in Ordnung. Wir fassen bei niemandem nach, und wir sind noch da, wenn es so weit ist.

Wenn noch etwas anderes dazukommt

Geerbtes Haus

Trennung und Erbfall treffen öfter zusammen, als man denkt.

Geerbte Immobilie

Mehrfamilienhaus

Alte Mietverträge und Instandhaltungsstau entscheiden über die Zahl.

Mehrfamilienhaus

Wohnrecht oder Nießbrauch

Ein lebenslanges Wohnrecht ändert den Wert und den Kreis der Käufer.

Nießbrauch

Schulden und Zwangsversteigerung

Kommt zur Trennung eine drohende Zwangsversteigerung, zählt jede Woche.

Insolvenzimmobilien

Haus auf fremdem Grund

Steht die Immobilie im Erbbaurecht, entscheiden Restlaufzeit und Erbbauzins.

Erbpacht

Sie suchen selbst etwas

Wer nach einer Trennung neu anfängt, sucht oft kleiner und schneller, als der Markt hergibt.

Suchauftrag

Eine Zahl, der beide glauben

Das ist fast immer der erste Schritt. Für den Anfang genügt, was Sie ohnehin wissen: die Adresse, ungefähr Baujahr und Größe. Anfragen kann jede Seite allein.
Innerhalb von 24 Stunden an Werktagenmeldet sich ein Mensch bei Ihnen, mit Namen und Durchwahl. Wer freitags schreibt, hört spätestens montags von uns.
Sie entscheiden über den Kontaktzur anderen Seite. Von uns aus rufen wir sie nicht an. Vorstellen müssen Sie uns, oder wir schreiben ihr einen Brief, wenn Sie das freigeben.
Zwei Arbeitstage nach dem Ortsterminliegt die Unterlage vor, für beide Seiten gleich, mit dem Rechenweg daneben.
Wir sehen uns die Immobilie an und legen die Bewertung vor, mit den Vergleichsabschlüssen dahinter. Spricht die andere Seite mit uns, bekommt sie dieselbe. Damit niemand der anderen Seite glauben muss.
Unsere Vergütung entsteht, wenn aufgrund unseres Nachweises oder unserer Vermittlung ein Kaufvertrag geschlossen wird (§ 652 BGB). Ein Maklervertrag über eine Eigentumswohnung oder ein Einfamilienhaus, auch mit Einliegerwohnung, bedarf der Textform (§ 656a BGB); bei allen anderen Objekten halten wir sie ebenso ein. Lassen wir uns bei einer Eigentumswohnung oder einem Einfamilienhaus von beiden Seiten eine Vergütung versprechen und ist der Käufer Verbraucher, darf sie für beide nur gleich hoch sein (§§ 656b, 656c BGB). Wir teilen dort hälftig. Was im Einzelfall gilt, sagen wir Ihnen im ersten Telefonat und halten es vor jeder Beauftragung schriftlich fest. Allgemeine Orientierung zum Stand 01.09.2026, ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.
Fachlich verantwortlich
Ewa Gold, Geschäftsführung von GOLD IMMOBILIEN in Mainz
Ewa Gold (M.A.), Geschäftsführerin von GOLD IMMOBILIEN in Mainz-Finthen

Geprüfte Immobilienmaklerin (EIA), Europäische Immobilien Akademie Saarbrücken. Magistra in Englisch, Spanisch und Polnisch, Johannes Gutenberg-Universität Mainz.

Seit 2013 verantwortet sie Verkauf, Vermietung und Vertrieb bei GOLD IMMOBILIEN, vom Einzelvertrieb bis zum Verkauf ganzer Objekte mit einem Schwerpunkt auf Trennungsfällen: getrennte Termine, dieselbe Unterlage für beide Seiten.

Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GewO, Aktenzeichen 32 35 20, Landeshauptstadt Mainz. Mitglied im Immobilienverband Deutschland IVD. Berufshaftpflicht und Aufsichtsbehörde im Impressum. Mehr zur Person auf der Seite von Ewa Gold.

Allgemeine Orientierung, ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand: September 2026.