
Seit dem 1. November 2020 gilt das Gebäudeenergiegesetz. Es hat die Energieeinsparverordnung ersetzt, und für Verkäufer hat sich dabei mehr geändert als der Name. Vor allem an einer Stelle, die Geld kostet: in der Anzeige.
- Fünf Angaben aus dem Energieausweis gehören in jede Anzeige mit Objektbezug, auch in sozialen Netzwerken.
- Bei Verstößen drohen Bußgelder bis 10.000 Euro. Getroffen wird, wer die Anzeige veranlasst.
- Der Ausweis gilt zehn Jahre und ist bei der Besichtigung unaufgefordert vorzulegen.
Der Energieausweis ist keine Formsache am Rand des Verkaufs. Er ist die Unterlage, die am häufigsten fehlt, wenn ein Verkauf beginnen soll.
Fünf Angaben, die in jede Anzeige gehören
Paragraf 87 des Gebäudeenergiegesetzes verlangt, dass bei einer Verkaufsanzeige mit Objektbezug bestimmte Angaben aus dem Energieausweis genannt werden, wenn er vorliegt. Es sind fünf.
- die Art des Ausweises, also Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis
- der Endenergiebedarf oder der Endenergieverbrauch
- die wesentlichen Energieträger für die Heizung
- das Baujahr des Gebäudes nach dem Ausweis
- die Energieeffizienzklasse
Diese Pflicht gilt nicht nur für Portale. Sie gilt für jede Anzeige, auch in sozialen Netzwerken und in einer Zeitung. Bei Verstößen sieht das Gesetz ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro vor. Das trifft in der Praxis den, der die Anzeige veranlasst.
Der Satz, der die meisten Verkäufe verzögert: Der Energieausweis ist Pflicht des Eigentümers und muss auf dessen Namen lauten. Wir organisieren ihn, ausstellen lassen muss ihn der Eigentümer.
Bedarf oder Verbrauch, und warum das nicht gleichgültig ist
Der Verbrauchsausweis rechnet mit den Abrechnungen der letzten drei Jahre. Er ist günstiger und schneller zu bekommen, sagt aber mehr über das Heizverhalten der Bewohner als über das Gebäude. Ein Haus, das jahrelang kaum geheizt wurde, sieht darin gut aus.
Der Bedarfsausweis rechnet das Gebäude selbst durch: Hülle, Fenster, Dach, Anlagentechnik. Er kostet mehr und braucht Angaben, aber er ist belastbar. Bei einem Altbau nach einer Teilsanierung ist er häufig der ehrlichere und für den Verkäufer bessere Weg.
Welche Variante zulässig ist, hängt am Gebäude, unter anderem an der Zahl der Wohnungen und am Baujahr. Bei Neubau und größeren Sanierungen ist der Bedarfsausweis vorgeschrieben.
Vorlegen, aushändigen, aufbewahren
Drei Pflichten hängen zusammen und werden regelmäßig verwechselt. Der Ausweis ist dem Interessenten bei der Besichtigung unaufgefordert vorzulegen. Spätestens mit dem Kaufvertrag ist er dem Käufer zu übergeben. Und er gilt zehn Jahre ab Ausstellung, danach ist er wertlos.
Wir prüfen bei jedem Mandat als Erstes das Ausstellungsdatum. Ein Ausweis von 2011 hilft niemandem mehr, und der Zeitverlust fällt immer in die heiße Verkaufsphase.

Was die Effizienzklasse mit Ihrem Preis macht
Die Klasse steht mittlerweile in jedem Portal direkt neben dem Preis. Käufer lesen sie, und Banken fragen danach. Bei Objekten in den unteren Klassen rechnen Interessenten die erwarteten Sanierungskosten in ihr Gebot ein, und zwar meist großzügiger als nötig.
Dagegen hilft nur Genauigkeit. Wer belegt, was schon gemacht wurde, mit Rechnungen zu Dach, Fenstern und Heizung, nimmt dem Käufer die Rechenfreiheit. Das ist der Grund, warum wir Modernisierungsnachweise vor der ersten Besichtigung einsammeln und nicht danach.
Fragen, die uns dazu erreichen
Brauche ich einen Ausweis, wenn ich an einen Bekannten verkaufe?
Die Pflicht knüpft an Verkauf und Vermietung an, nicht an die Person des Käufers. Sobald mit dem Objekt geworben wird, greifen die Anzeigenpflichten ohnehin.
Was kostet ein Energieausweis?
Der Verbrauchsausweis liegt deutlich unter dem Bedarfsausweis. Beide Kosten trägt der Eigentümer. Bei einem Verbrauchsausweis legen wir den Betrag auf Wunsch aus und rechnen ihn später ab.
Wer darf ihn ausstellen?
Nur ausstellungsberechtigte Personen nach dem Gebäudeenergiegesetz. Wir arbeiten mit Fachleuten in Mainz und Umgebung zusammen und holen die Angaben so auf, dass Sie nichts zusammensuchen müssen.
Mein Haus steht unter Denkmalschutz.
Für Baudenkmäler gelten Ausnahmen von der Ausweispflicht. Ob Ihr Objekt darunter fällt, sagt Ihnen die Denkmalbehörde verbindlich, nicht wir.
Kann ich ohne Ausweis inserieren?
Liegt keiner vor, entfällt die Pflicht zur Angabe der Werte nicht dauerhaft, sondern verschiebt sich. Vorlegen müssen Sie ihn spätestens bei der Besichtigung. Wir starten deshalb keine Vermarktung, bevor er da ist.
Unsere Grenze: Wir stellen keine Energieausweise aus und beurteilen keine Sanierungspflichten. Wir organisieren die Unterlage, prüfen die Fristen und sorgen dafür, dass jede Anzeige die fünf Pflichtangaben trägt.
Sie wissen nicht, ob Ihre Unterlagen reichen?
Senden Sie uns die Angaben zu Ihrem Objekt. Wir sagen Ihnen, welche Unterlage fehlt, welche abgelaufen ist und was der Zustand für Ihren Preis bedeutet. Innerhalb von 24 Stunden melden wir uns.
Immobilienbewertung anfordern Persönlich sprechen: 06131 4870343
Eine Übersicht der Unterlagen finden Sie in unserem Infobereich, den Ablauf beschreibt die Seite Immobilie verkaufen in Mainz.