Barzahlung beim Immobilienkauf ist verboten, was das für Verkäufer heißt

Symbolbild zur Preisentwicklung: Hausmodell auf Münzstapeln vor einer steigenden Kurve

Seit dem 1. April 2023 darf ein Immobilienkaufpreis in Deutschland nicht mehr in Bargeld bezahlt werden. Nicht ab einer bestimmten Höhe, sondern überhaupt nicht. Wer das übersieht, steht am Ende ohne Kaufpreis und ohne Grundbucheintrag da.

Kurz gefasst

  • Seit dem 1. April 2023 darf ein Immobilienkaufpreis nicht mehr in Bargeld bezahlt werden, ohne Betragsschwelle.
  • Eine Barzahlung erfüllt die Kaufpreisschuld nicht. Der Käufer kann das Geld zurückverlangen.
  • Ohne Zahlungsnachweis reicht der Notar den Eintragungsantrag nicht beim Grundbuchamt ein.

Die Regel steht in Paragraf 16a des Geldwäschegesetzes und kam mit dem zweiten Sanktionsdurchsetzungsgesetz. Für Verkäufer hat sie zwei Seiten, eine unangenehme und eine nützliche.

Was genau ausgeschlossen ist

Als Gegenleistung unzulässig sind Bargeld, Kryptowerte, Gold, Platin und Edelsteine. Eine Betragsschwelle gibt es nicht. Die Vorschrift gilt für jeden Immobilienkaufvertrag in Deutschland und ebenso für den Erwerb von Anteilen an einer Gesellschaft, zu deren Vermögen eine inländische Immobilie gehört.

Zwei Ausnahmen nennt das Gesetz in Absatz 5: die Abwicklung über ein Notaranderkonto und einen Teilbetrag bis 10.000 Euro.

Die Folge, die kaum jemand kennt: Eine Barzahlung erfüllt die Kaufpreisschuld nicht. Der Käufer kann das Geld als ungerechtfertigte Bereicherung zurückverlangen, und die üblichen Einwendungen dagegen sind im Gesetz ausdrücklich ausgeschlossen. Der Kaufpreisanspruch des Verkäufers bleibt gleichzeitig offen. Beide Seiten stehen danach schlechter da als vorher.

Der Nachweis ist Voraussetzung für den Grundbucheintrag

Käufer und Verkäufer müssen belegen, dass unbar geleistet wurde. Als Nachweis dient eine Zahlungsbestätigung der Bank oder ein elektronischer Kontoauszug. Bei Teilzahlungen braucht jede einzelne Zahlung ihren eigenen Beleg.

Ohne schlüssigen Nachweis reicht der Notar den Eintragungsantrag nicht beim Grundbuchamt ein. Der Kaufvertrag ist dann geschlossen, das Eigentum wechselt aber nicht. Genau an dieser Stelle entstehen die Verzögerungen, über die sich beide Seiten am Ende wundern.

Die nützliche Seite für Verkäufer

Wer den Zahlungsnachweis früh vorlegt, verkürzt die Zeit bis zur Eigentumsumschreibung. Das ist kein Detail für Notarpost, das ist Ihr Zeitplan.

Wir fragen bei jedem Kaufinteressenten deshalb früh nach der Finanzierung und nach dem Weg der Zahlung. Nicht aus Misstrauen, sondern weil ein Käufer, der beides sauber vorlegen kann, Ihren Verkauf um Wochen beschleunigt.

David Gold im Beratungsgespräch zum Immobilienverkauf im Büro in Mainz
David Gold im Beratungsgespräch zum Immobilienverkauf im Büro in Mainz

Warum wir Ihren Ausweis sehen wollen

Immobilienmakler gehören zu den Verpflichteten nach dem Geldwäschegesetz. Bei der Vermittlung eines Kaufvertrags sind beide Vertragsparteien anhand eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises zu identifizieren. Die Unterlagen bewahren wir fünf Jahre auf und löschen sie danach.

Bei uns geschieht das gebündelt vor dem Notartermin, gemeinsam mit der Reservierungsvereinbarung. So fragt niemand dreimal nach demselben Dokument.

Fragen, die uns dazu erreichen

Mein Käufer will 20.000 Euro in Bar anzahlen.

Das geht nicht. Zulässig ist ein Teilbetrag bis 10.000 Euro, alles darüber muss unbar fließen. Sprechen Sie mit dem Notar, bevor irgendetwas den Besitzer wechselt.

Gilt das auch bei einem Verkauf innerhalb der Familie?

Ja. Die Vorschrift knüpft an den Kaufvertrag über eine Immobilie an, nicht an das Verhältnis der Beteiligten.

Was ist mit Gold als Gegenleistung?

Ausgeschlossen, ebenso Platin, Edelsteine und Kryptowerte. Der Gesetzgeber hat diese Werte ausdrücklich mit aufgenommen.

Wer prüft den Zahlungsnachweis?

Der Notar, im Rahmen des Vollzugs. Er entscheidet, ob der Nachweis schlüssig ist, und reicht erst dann den Eintragungsantrag ein.

Muss ich als Verkäufer selbst etwas nachweisen?

Ja, die Nachweispflicht trifft beide Seiten. In der Praxis liefert der Käufer den Zahlungsbeleg, der Verkäufer bestätigt den Eingang.

Unsere Grenze: Die Prüfung des Zahlungsnachweises und die Gestaltung des Kaufvertrags gehören zum Notar. Steuerliche Fragen zum Verkauf gehören zum Steuerberater. Wir sorgen dafür, dass die Unterlagen früh und vollständig vorliegen, damit an dieser Stelle nichts stehen bleibt.

Sie planen einen Verkauf und wollen keine Überraschung im Vollzug?

Wir prüfen Ihre Unterlagen, klären Finanzierung und Zahlungsweg mit dem Interessenten und stimmen den Ablauf mit dem Notar ab. Innerhalb von 24 Stunden melden wir uns bei Ihnen.

Immobilienbewertung anfordern Persönlich sprechen: 06131 4870343

Unser Merkblatt zu Ausweis und Geldwäschegesetz liegt im Infobereich. Den Ablauf eines Verkaufs beschreibt die Seite Immobilie verkaufen in Mainz.