
Nach einem Todesfall laufen Fristen, von denen kaum jemand etwas weiß, während gleichzeitig niemand Lust hat, Formulare auszufüllen. Diese Übersicht bringt die ersten zwei Wochen in eine Reihenfolge, damit später nichts Teures nachkommt.
- Die Ausschlagungsfrist beträgt sechs Wochen und beginnt mit der Kenntnis, nicht mit einem Schreiben des Gerichts.
- Die Grundbuchberichtigung nach einem Erbfall ist gebührenfrei, wenn der Antrag binnen zwei Jahren gestellt wird.
- Wer den Haushalt vorschnell auflöst, kann die Erbschaft annehmen, bevor er weiß, ob sie überschuldet ist.
Wir sind Immobilienmakler und keine Rechtsanwälte. Was hier steht, ist die Reihenfolge, die uns in vielen Nachlassfällen begegnet ist. Die Beratung im Einzelfall gehört zu Anwalt und Steuerberater.
Tage eins bis drei
- Sterbeurkunde besorgen. Der Sterbefall wird beim Standesamt des Sterbeortes angezeigt, in der Regel übernimmt das Bestattungsunternehmen die Anmeldung. Bestellen Sie mehrere Ausfertigungen. Banken, Versicherungen und das Grundbuchamt wollen jeweils eine.
- Testament abliefern. Wer ein privatschriftliches Testament findet oder besitzt, muss es beim Nachlassgericht abliefern, und zwar unverzüglich. Es darf nicht zu Hause bleiben, auch nicht in guter Absicht.
- Die Immobilie sichern. Steht ein Haus leer, gehören Heizung, Wasser und Post auf die Liste. Ein Wasserschaden im Februar hat schon mehr Nachlässe gekostet als jede Erbschaftsteuer.
Ein Punkt, der oft schiefgeht: Wer den Haushalt vorschnell auflöst oder über Konten verfügt, kann damit die Erbschaft annehmen, bevor er weiß, ob sie überschuldet ist. Erst Überblick, dann handeln.
Woche eins
Verschaffen Sie sich ein Bild von Vermögen und Schulden. Kontoauszüge, Darlehensverträge, Grundbuchauszug, laufende Verträge. Bei einer Immobilie ist die zweite Abteilung des Grundbuchs die wichtigste Seite, denn dort stehen Nießbrauch, Wohnrecht und Erbbaurecht. Solche Eintragungen verändern den Wert erheblich.
Klären Sie außerdem, wer überhaupt erbt. Gibt es ein notarielles Testament, eröffnet es das Nachlassgericht. Gibt es keines, gilt die gesetzliche Erbfolge, und häufig entsteht eine Erbengemeinschaft, in der jeder mitentscheiden muss.
Die Sechs-Wochen-Frist, die früh beginnt
Eine Erbschaft lässt sich ausschlagen. Die Frist dafür beträgt sechs Wochen und beginnt, sobald der Erbe vom Erbfall und vom Grund seiner Berufung Kenntnis hat, nicht erst mit einem Schreiben des Gerichts. Bei Auslandsbezug verlängert sie sich auf sechs Monate.
Sechs Wochen sind kurz, wenn ein Haus mit Darlehen im Nachlass liegt und niemand weiß, was es wert ist. Deshalb gehört die Wertermittlung in diese Frist hinein und nicht dahinter.

Woche zwei
Melden Sie den Erwerb beim Finanzamt an. Das Erbschaftsteuergesetz verlangt eine Anzeige binnen drei Monaten. Banken und Versicherungen melden ohnehin, und wer selbst anzeigt, vermeidet unnötige Rückfragen.
Prüfen Sie, ob Sie einen Erbschein brauchen. Bei einem notariellen Testament genügt für die Grundbuchberichtigung häufig die beglaubigte Abschrift zusammen mit der Sterbeurkunde. Ein Erbschein kostet Gebühren nach dem Nachlasswert und ist nicht immer nötig.
Und ein Termin, der Geld spart: Die Berichtigung des Grundbuchs nach einem Erbfall ist gebührenfrei, wenn der Antrag innerhalb von zwei Jahren nach dem Tod gestellt wird. Danach wird sie kostenpflichtig. Zwei Jahre klingen lang und sind erfahrungsgemäß schnell vorbei.
Wann die Immobilie auf die Liste kommt
Nicht sofort verkaufen und nicht ewig warten. Was Sie früh brauchen, ist die Zahl. Für die Erbschaftsteuer zählt der Wert zum Todestag, für eine Auseinandersetzung unter Miterben der Wert heute. Beides lässt sich ermitteln, und beides entscheidet über die Frage, ob halten oder verkaufen der bessere Weg ist.
In Erbengemeinschaften ist diese Zahl der Schlüssel. Solange sie fehlt, hat jeder Beteiligte recht, und es geht keinen Schritt weiter.
Fragen, die uns dazu erreichen
Muss ich das Haus schätzen lassen?
Für die Steuer setzt das Finanzamt zunächst einen eigenen Wert an. Liegt er zu hoch, können Sie ihm einen begründeten niedrigeren Wert entgegenhalten. Dafür braucht es eine nachvollziehbare Ermittlung.
Wir sind vier Erben und uneinig. Was zuerst?
Der Wert. Danach die Frage, wer übernehmen möchte, und erst dann der Verkauf. In dieser Reihenfolge einigen sich die meisten Erbengemeinschaften ohne Gericht.
Was kostet Ihre Bewertung?
Für Erbengemeinschaften und Eigentümer übernehmen wir sie im Rahmen der Auftragsanbahnung. Aus der Bewertung folgt kein Auftrag.
Können wir das Haus vermieten, statt zu verkaufen?
Möglich, aber es braucht eine Regelung, wer verwaltet, wer zahlt und wie später verkauft wird. Ohne Vereinbarung wird aus einer Immobilie in einer Erbengemeinschaft ein Dauerkonflikt.
Wie schnell können Sie kommen?
Innerhalb von 24 Stunden melden wir uns, den Termin vor Ort machen wir meist in derselben Woche.
Unsere Grenze: Erbrecht, Ausschlagung, Erbschein und Steuer gehören zu Anwalt, Notar und Steuerberater. Wir liefern den Wert der Immobilie und die Marktkenntnis, auf deren Grundlage die anderen überhaupt rechnen können.
Sie brauchen zuerst eine belastbare Zahl
Wir bewerten die geerbte Immobilie, lesen die Eintragungen im Grundbuch mit und legen das Ergebnis allen Miterben gleichzeitig vor. Innerhalb von 24 Stunden melden wir uns bei Ihnen.
Immobilienbewertung anfordern Persönlich sprechen: 06131 4870343
Wie wir Nachlassfälle begleiten, steht auf der Seite Spezialisten für Erbschaftsfälle.