
Sie geben Adresse, Wohnfläche und Baujahr ein und bekommen nach 30 Sekunden eine Zahl. Diese Zahl ist bequem, und sie ist die häufigste Ursache für gescheiterte Verkäufe in Mainz. Nicht weil sie zu niedrig ist. Weil sie auf Daten beruht, die den Preis nicht bestimmen.
- Rechner arbeiten mit Angebotspreisen. Belastbar ist nur die Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses.
- Die Restnutzungsdauer hat den größten Hebel auf das Ergebnis und ist nur vor Ort einschätzbar.
- Bodenrichtwert mal Fläche ergibt den Bodenwert, nicht den Objektwert.
Woher die Zahl im Rechner kommt
Automatische Bewertungen speisen sich überwiegend aus Angebotspreisen, also aus dem, was Verkäufer in Inseraten fordern. Was am Ende beim Notar unterschrieben wurde, steht dort nicht.
Der Unterschied ist keine Kleinigkeit. Angebotspreise sind Wunschpreise, Kaufpreise sind Tatsachen. Wer mit Portaldaten bewertet, bewertet Wünsche.
Die belastbare Quelle ist die Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses. Dort liegen die tatsächlich beurkundeten Kaufpreise, ausgewertet nach Objektart und Lage. Diese Sammlung steht keinem Rechner zur Verfügung.
Fünf Dinge, die eine Bewertung nicht sind: eine Rechnung aus Adresse und Fläche. Der Angebotspreis vergleichbarer Inserate. Bodenrichtwert mal Grundstücksfläche, denn das ergibt den Bodenwert und nicht den Objektwert. Der Wunschpreis des Eigentümers. Und ein Faktor allein, ohne Kosten, Zins und Restnutzungsdauer.
Die Größe mit dem stärksten Hebel steht in keinem Formular
Bei Objekten mit Ertrag ist die Restnutzungsdauer der Wert mit der größten Wirkung auf das Ergebnis. Sie ergibt sich aus Gesamtnutzungsdauer minus Alter, verlängert sich aber durch Modernisierungen: Dach, Fenster, Heizung, Leitungen, Bäder, Grundriss, Wärmedämmung.
Genau diese Punkte sieht man nur vor Ort. Zwei Häuser mit demselben Baujahr in derselben Straße in Mainz-Bretzenheim können sich in der Restnutzungsdauer um zwanzig Jahre unterscheiden. Ein Rechner kann davon nichts wissen, weil ihm niemand die Heizung gezeigt hat.
Was der Bodenrichtwert leistet, und was nicht
Die Bodenrichtwerte des Gutachterausschusses der Stadt Mainz sind im städtischen Geoinformationssystem frei einsehbar. Sie sind eine amtliche Orientierungsgröße für den Boden, angepasst an Zuschnitt, Erschließung und Bebaubarkeit.
Sie sind kein Verfahren und kein Ergebnis. Wer Bodenrichtwert mal Fläche rechnet und das Haus obendrauf schätzt, hat zwei Fehler in einer Zeile.

Warum wir eine Spanne nennen und keinen Punktwert
Auch amtliche Auswertungen streuen. Die Gutachterausschüsse weisen ihre Mittelwerte deshalb mit einer Standardabweichung aus, und sie warnen ausdrücklich davor, Mittelwerte aus weniger als zehn Verkäufen als Grundlage einer Preisaussage zu verwenden.
Eine Preisspanne ist keine Unsicherheit, die man verstecken müsste. Sie ist die ehrliche Abbildung eines Marktes. Wir rechnen jedes Objekt mit mindestens zwei Verfahren. Weichen die Ergebnisse ab, ist genau das die interessante Information, und sie gehört ins Gespräch.
Wie unsere Bewertung abläuft
Sie schildern uns Ihr Objekt, wir rechnen. Dann kommt der Teil, den keine Maschine ersetzt: die Besichtigung, in der Zustand, Modernisierungsgrad und Lage im Quartier eingeordnet werden. Sie erhalten eine Spanne, den Rechenweg dahinter und die Annahmen, auf denen sie beruht.
Innerhalb von 24 Stunden nach Ihrer Anfrage melden wir uns. Aus der Bewertung folgt kein Auftrag.
Fragen, die uns dazu erreichen
Warum nennen Sie keinen Preis am Telefon?
Weil eine Zahl ohne Besichtigung geraten wäre. Eine Spanne können wir nach dem ersten Gespräch nennen, den Preis nach dem Termin vor Ort.
Was kostet die Bewertung?
Für Eigentümer übernehmen wir sie im Rahmen der Auftragsanbahnung.
Welche Unterlagen brauchen Sie?
Grundbuchauszug, Flächenangaben, Baujahr, Energieausweis und Nachweise über Modernisierungen. Bei vermieteten Objekten zusätzlich Mieterliste und letzte Nebenkostenabrechnung.
Ist Ihre Bewertung ein Gutachten?
Nein. Es ist eine Markteinschätzung eines Maklers. Ein Verkehrswertgutachten erstellt ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger. Wenn ein Gericht oder ein Finanzamt eines verlangt, sagen wir Ihnen das.
Ich will nur wissen, was es wert ist, und nicht verkaufen.
Das kommt häufig vor, oft im Zusammenhang mit einem Erbfall oder einer Trennung. Wir arbeiten trotzdem sauber, weil eine falsche Zahl in diesen Fällen teurer ist als in jedem Verkauf.
Unsere Grenze: Wir versprechen keine Zahl in zwei Minuten. Wir nennen eine Frist, halten sie ein und legen den Rechenweg offen. Steuerliche und rechtliche Bewertungen gehören zu Steuerberater und Anwalt.
Eine Zahl mit Rechenweg statt einer Schätzung
Schildern Sie uns Ihr Objekt. Sie erhalten eine begründete Preisspanne, die Annahmen dahinter und einen Termin vor Ort. Innerhalb von 24 Stunden melden wir uns bei Ihnen.
Immobilienbewertung anfordern Persönlich sprechen: 06131 4870343
Wie wir bewerten, steht auf der Seite Immobilienbewertung Mainz. Ablauf und Unterlagen finden Sie im Ratgeber.